Hallo zusammen,
es wäre sehr nett, wenn Ihr mir dabei helfen könntet, die beste Möglichkeit zu finden, wie Herr K. mit der folgenden, fiktiven Situation umgehen sollte. Danke schön vorab! Hier also die Situation…
Herr K. ist am 31.05.2009 aus seiner alten Wohnung ausgezogen, in der er seit 2004 wohnhaft gewesen war. Er hatte damals keine Kaution an seinen Vermieter bezahlt. Bei der Übergabe und Abnahme der Wohnung jetzt nach seinem Auszug zeigte ihm der Vermieter einige Mängel an der Wohnung auf, die aus Sicht des Vermieters Herrn K. zuzuschreiben und auf dessen Kosten zu beheben seien (insgesamt, wenn die Behebung auf die vom Vermieter beschriebene und gewünschte, umfangreiche Art und Weise durchgeführt werden würde, etwa 400 EUR). Es wurde kein schriftliches Abnahmeprotokoll festgehalten. Der Vermieter und Herr K. vereinbarten, sich wieder miteinander in Verbindung zu setzen, da jeder noch für sich einige Dinge zu klären hatte (Vermieter: Konkrete Kosten für Mängelbeseitigung herausfinden; Herr K.: Klären, ob es sich bei einem der Mängel um einen Versicherungsfall handele).
Herr K. informierte sich nach der Wohnungsabnahme bezüglich der Rechtslage zu den einzelnen Mängelpunkten und kam zu dem Ergebnis, dass er entweder nichts zahlen müsse, oder lediglich einen deutlich geringeren Teilbetrag - da ein Mängelpunkt möglichweise strittig ist. Zudem fand er heraus, dass keiner der Mängel einen Fall für die Versicherung darstelle. Herr K. setzte sich daraufhin mit dem Vermieter telefonisch in Verbindung und teilte ihm dieses mit. Da der Vermieter zu dem Zeitpunkt kurz angebunden war, kam kein längerer Austausch zustande. Man vereinbarte, sich wieder miteinander in Verbindung zu setzen. Herr K. schickte dem Vermieter einige Tage später eine Mail, in der er die Mängel aus Sicht des Vermieters auflistete und um Zusendung einer Bestätigung dafür bat, dass dies die abschließende Mängelliste sei. Auf diese Mail (Zeitpunkt: Ende Juni) erfolgte bis dato keine Reaktion. Es gab auch keinen eigenen Kommunikationsversuch des Vermieters, weder telefonisch noch per Mail. Herr K. ließ ebenfalls von weiteren Kontaktbemühungen ab.
Herr K. hätte nun gerne Sicherheit bzgl. der Frage, in welcher Zeitspanne der Vermieter noch mit Forderungen an ihn herantreten kann. Er fragt sich darüber hinaus, ob der Vermieter nicht potenziell mit noch höheren Forderungen an ihn herantreten kann für Mängel, die dieser noch entdeckt zu haben glaubt. Da der Vermieter als sehr rechtstreitfreudig im Haus bekannt war, würde es Herrn K. besser schlafen lassen, wenn er wüsste, dass es eine bestimmte Frist gäbe, nach welcher der Vermieter keinesfalls mehr Forderungen an ihn stellen kann.
Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe,
RP