Hallo,
hat jemand eine Ahnung, ob es für Pferde-Einsteller auch eine Frist gibt, in denen ihnen eine Preiserhöhung des Pensionsgeldes für das Pferd mitgeteilt werden muss?
Im Einstellervertrag gibt es eine Kündigungsfrist von bis zum 3. des Monats mit Wirksamkeit zum Ende des Monats.
Wir gehen davon aus, dass es sich um eine rechtmäßige Erhöhung handelt (Anpassung).
Vielen Dank für Eure Antworten
Hallo,
vielleicht hilft dir dieser Link weiter: http://www.kanzlei-raupers.de/pferderecht/publikatio…
Gruß Merger