Hallo,
weiss jemand wie lange das Arbeitsgericht eine Akte lagern muss, für den Fall dass zb eine Ladung strittig ist.
Gibt es da eine bindende Regelung?
Danke für evtl. Antworten
Hallo,
weiss jemand wie lange das Arbeitsgericht eine Akte lagern muss, für den Fall dass zb eine Ladung strittig ist.
Gibt es da eine bindende Regelung?
Danke für evtl. Antworten
wenn du noch bei der ladung bist ist die akte in bearbeitung (laufender fall) und die aufbewahrungsfrist läuft noch gar nicht
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nein, die ladung war von nov 1998 bzw jan 1999.
jetzt gab es mit der unstimmigkeiten aber diese liegen dem gericht nicht mehr vor.
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das hier hilft:
Bestimmungen über die Aussonderung, die Ablieferung und
die Vernichtung des Schriftgutes in
Rechtssachen der ordentlichen Gerichtsbarkeit
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mir nicht 
wie würde man es einem nicht-juristen erklären?
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