Hallo Forum! 
Gibt es Fristen, innerhalb derer ein AG vom AG Sozialversicherungsbeiträge zurückfordern kann und bei deren Überschreiten er nicht mehr rückfordern kann?
Wenn ein AG seinen AN nicht bei der gesetzlichen Krankenkasse anmeldet, weil er (fälschlicherweise) von einem Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze ausgeht und dem AN deshalb nur Zuschüsse zur PKV zahlt, könnte ein solcher Rückforderungswunsch entstehen. Denn wenn dann später im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung festgestellt wird, dass der AN sehr wohl in der GKV war, muss der AG zunächst AN+AG-Anteile nachzahlen. Die AN-Anteile kann er sich vom AN wiederholen. Aber wie lange?
Gruß
Jens