Hallo:
Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.
Im Internet gibt es viele Seiten, die sagen und informieren darüber, dass Sozialleistungen wie Alg-2 bei einer Sperre des Kontos durch eine Pfändung während 7 Tage abgeholt werden können und während dieser ersten 7 Tage von einer Pfändung befreit seien und die Bank muss das Geld dem Betroffenen auszahlen.
Frage an das Wertvolle Forum hier: gilt es diese 7 Tage-Frist auch für die Dresdener Bank oder gibt es Ausnahme hier?
Person A war letztes mal bei dieser Bank, da gab unterschiedliche Assagen wie 5 Tage Frist, ist das richtig? oder zählen Feiertage und Wochenden nicht zu diesen 7-Tagen?
Danke für Antworten im Vorraus.
Person A einwenig in Sorge
Viele Grüsse
Perkapt
hi,
die woche hat 7 tagem 5 davon werktage.
der kollege von der dresdner sprach vermutlich von werktagen
grüße
uwe
Hallo Uwe:
Danke für Antwort.
Wieviele Tage sind hier die Frist? wieviele Tage kann man das Geld abholen, 5 Werktage oder eine Woche also Tage oder sind es 7 Werktage (das wären dann 9 Tage ?)
Danke
Perkapt
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