gibt es für das Finanzamt auch eine Frist, bis wann sie die
Steuererklärung der „Mitglieder“ bearbeitet haben müssen?
ja, die Festsetzungsverjährungsfrist.
Meist 4 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung.
Habe keine gefunden - könnten die theoretisch auch erst nach
1,5 Jahren die Steuerrückerstattung vornehmen?
siehe oben
Hätte ein Finanzbeamter eine Motivation, ZB
Steuerrückerstattungen rauszuschieben und Nachforderungen
schnellstmöglich einzutreiben?
Nö, das ist ihm völlig piepegal.
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise, um den
„Beamtenapparat“ zu verstehen.
Den kann man ganz einfach verstehen:
Alle klatschen Beifall, wenn berichtet wird, dass mal wieder Beamtenstellen eingespart werden.
Die Arbeitsmenge bliebt aber die gleiche.
Dann darf man sich nicht wundern, wenn es mal länger dauern sollte.
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise, um den
„Beamtenapparat“ zu verstehen.
Den kann man ganz einfach verstehen:
Alle klatschen Beifall, wenn berichtet wird, dass mal wieder
Beamtenstellen eingespart werden.
Die Arbeitsmenge bliebt aber die gleiche.
Dann darf man sich nicht wundern, wenn es mal länger dauern
sollte.
Vor allem, wenn die Finanzbeamten ihre Arbeitszeit dann zusätzlich damit verplempern, Steuererklärungen kleinlich und ineffizient zu prüfen, unnötig Belege und sonstige Nachweise anzufordern oder sich zusätzliche Arbeit aufzuladen, indem sie statt im Interesse der Steuerpflichtigen zu entscheiden, falsche Steuerbescheide erlassen und diese mit einem Einspruch postwendend wieder auf den Schreibtisch kriegen.