Frist für Versicherung

Hallo,
wie lange darf sich denn eine Versicherung Zeit lassen, mit der Entschädigung eines Schadens?
Ich warte nun schon ca. 6 Wochen darauf.
Die Sachlage ist klar und deshalb sollte die Versicherung eigentlich zahlen.
Kann ich Verzugszinsen verlangen, wenn ja wo steht das denn?

Joachim

Moin, Joachim!

wie lange darf sich denn eine Versicherung Zeit lassen, mit
der Entschädigung eines Schadens?

Nicht unbefristet :smile:
Aber dazu gleich etwas ausführlicher…

Ich warte nun schon ca. 6 Wochen darauf.
Die Sachlage ist klar und deshalb sollte die Versicherung
eigentlich zahlen.

Zunächst einige Rückfragen: Bist Du Dir ganz sicher, das die Sachlage klar ist?
Hat die Versicherung bereits die Haftung anerkannt? In vollem Umfang? Haben sie Dir das schriftlich mitgeteilt?

Du solltest wissen, das der Versicherer nach Eingang der Schadenmeldung zunächst natürlich den Vorgang prüft. Soll heißen, es wird geschaut, ob aus dem belasteten Versicherungsvertrag überhaupt eine Haftung für den Schaden dem Grunde nach gegeben ist. Bei einem Haftpflichtschaden (ich vermute mal, das es um einen solchen bei Dir geht) kann so eine Haftungsprüfung im Einzelfall schonmal kompliziert werden. Zunächst müßte mal auf Verschulden des Verursachers geprüft werden, dann wird der Deckungsumfang der Police geprüft usw.usw.
Außerdem wird selbstverständlich auch der Verursacher nach seiner Sicht der Dinge gefragt. Wenn dann noch Behörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft ins Spiel kommen, dann werden die auch noch gefragt.
So kann sich allein die Haftungsprüfung schon mal wesentlich länger als sechs Wochen hinziehen. Zusätzlich wird dann geprüft, ob die Schadenersatzforderung von Dir auch der Höhe nach berechtigt ist. In der Regel leistet die Haftpflicht nur Entschädigungsleistungen zum Zeitwert. Hier gibt es sehr oft herbe Differenzen zwischen der erwarteten, also der geforderten Entschädigung und der dann vom Versicherer tatsächlich geleisteten Entschädigung.

Unter Berücksichtigung der von mir genannten Grundlagen kann man ohne Kenntnis des Einzelfalls nicht sagen, ob es sich bei sechs Wochen um eine lange Zeit handelt. Dazu müßtest Du mal den genauen Fall schildern. Sicherlich spielt es für die Arbeit beim Versicherer auch eine Rolle, um wieviel es geht. Ich weiß, das ich mich mit der Prüfung in einem 100€-Schaden keine zwanzig Minuten aufhalten würde. Bei 1.000€ sieht es da schon anders aus.

Setzen wir mal voraus, die Sachlage wäre tatsächlich klar. Die Haftung wäre also dem Grunde nach klar und die Höhe der Entschädigung auch. Dann wird Dir die Versicherung dies in der Regel auch mitteilen. Meist erhältst Du dann ein Schreiben, in dem Dir die genaue Leistungshöhe mitgeteilt wird. Entweder liegt dann gleich ein Scheck bei oder sie überweisen.

Kann ich Verzugszinsen verlangen, wenn ja wo steht das denn?

Theoretisch ist es möglich, das Du Verzugszinsen verlangen könntest. Jedoch solltest Du berücksichtigen, das Verzugszinsen erst gefordert werden können, wenn ab dem Zeitpunkt der Schadenfeststellung (also ab dem Zeitpunkt, wo Haftung und Entschädigungshöhe feststehen) vier Wochen vergangen sind.

Wenn bei Dir jetzt seit Einreichung des Schadens erst sechs Wochen vergangen sind, erscheint mir das also eher unwahrscheinlich.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße

Bye…

Der Dicke MD.

hallo Joachim,
leider ist Dicker eine Ausnahme.
Ich hatte im September einen von mir verursachten Schaden (ca. 300 €). Meine Versicherung zögerte die Zahlung mit immer wiederkehrenden Forderungen nach Schadensmeldungen und ä. (die ich mkndestens 3 mal ausfüllte und denen schickte)hinaus. Vor 3 Woche (!!!), als ich die 3 Mahnung des Geschädigten bekam, drohnte ich der Versicherung mit weiteren Kosten und Schadenersatzdrohnung. Ergebnis: am gleichen Tag ging die Zahlung an den Geschädigten ab.
Also: erkläre der Versicherung, dass alle weiteren Kosten (Kreditaufnahme…) zu deren Lasten gehen wird. Meist funktioniert das recht gut.
Grüße
Raimund