Frist für Widerspruch bei Ablehnung auf BU ?

Hallo,

ich hoffe sehr dass mir jemand bei meiner Frage helfen kann. Folgender Fall: Wir haben im Februar einige Versicherungen beitragsfrei gestellt und wurde vom Makler aber gesagt, dass der Versicherungsschutz nicht gefährdet ist in der Zeit. Kurz darauf stellte sich heraus, dass mein Freund aufgrund einer Mehlallergie berufsunfähig ist. Also nahmen wir die Zahlung der Versicherung wieder auf und reichten kurz darauf den Antrag auf BU ein. Der wurde nun abgelehnt, weil in der Zeit laut Vertrag kein Versicherungsschutz bestand. Das Schreiben mit der Ablehnung kam im September. Meine Frage:
Besteht jetzt noch die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen, aufgrund der Tatsache, dass eine Falschberatung vorliegt? Der Makler sicherte uns damals zu, dass der Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt ist bei Aussetzung der Raten(was wohl bei älteren Verträgen der Fall ist, aber nicht bei unserem). Er hat sich also geirrt und das uns gegenüber auch schon geäußert. Gibt es bestimmt Fristen für einen Widerspruch? Leider habe ich jetzt erst erfahren, dass man soewas machen kann. Vielen Dank für eure Hilfe! LG Romy

Hallo,

ich empfehle einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Gibt es die Aussage des Maklers schriftlich, oder unter Zeugen nachweisbar?

Steht in der Beitragsfreistellung der Versicherung oder den Versicherungsbedingungen etwas, dass der Versicherungsschutz verringert ist, oder entfällt?

Tut mir leid, hier nicht mehr sagen zu können. Aber das Ganze geht auf einen Rechtsstreit hinaus, wo ein Jurist die bessere Wahl ist.
Viele Grüße

Thomas Burgau

Hallo.

Diese Frage ist wirklich nur SO zu beantworten:

Es müsste letztlich gerichtlich geklärt werden ob hier ein Verschulden des Maklers vorliegt. Denn auch dieser hätte Ihnen ja Ihre finanzielle Schieflage nicht abnehmen können.

Trifft den Makler ein Verschulden, so muss der Schaden dessen Vermögensschadenhaftpflicht gemeldet werden.

Alles in Allem leider keine gute Ausgangssituation. Es ist von einem längeren Rechtsstreit auszugehen.

Tut mir wirklich sehr leid, dass ich keine besseren Nachrichten überbringen kann.

Ihr Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung
http://www.versicherung-sb.de

Hallo,

da habt ihr leider Pech gehabt. Jetzt den Versicherungsvertreter zu verklagen wäre ganz schön unfair. Mal ganz ehrlich: Du hast nicht wirklich geglaubt, dass man eine Leistung erhält, wenn man nicht dafür bezahlt, oder?

Gruß
Dennis

Hallo,

in diesem Fall solltest Du unbedingt einen Anwalt aufsuchen.

gruß
jt

Hallo

ich sehe hier nur die Chance den Makler eine Fehlberatung nach zu weisen so das dieser haften muß. Dazu müssen Sie beweisen können das er sie fehlberaten hat. Was Ihren Vertrag
betrifft - sehe ich da keine Chance gegen den Versicherer vorzugehen, mit Antrag der Beitragsfreistellung hat Ihnen der Versicherer bestimmt schriftlich mitgeteilt das während dieser Zeit kein Anspruch auf BU besteht.
Mein Tip: Prüfen Sie selbst oder lassen Sie von einem Versicherungsberater die Bedingungen von dem Vertrag und den Schriftverkehr bei Ruhestellung prüfen. Damit der Mkaler haften muß, sollten Sie sich Rechstbeistand bei einem Anwalt holen.

Hallo Romy1811,

im Falle einer Falschberatung hat ein Versicherungsmakler eine Vermögensschadenhaftpflicht. Bei der sollten Sie den Vorgang melden und per sofort einen Einspruch einlegen gegenüber dem Versicherer, dass Sie mit der Ablehnung aufgrund einer Falschberatung ncht einverstanden sind. So wie es sich anhört, wird das Ganze wahrscheinlich sehr lange dauern, bis Sie ggf. zu Ihrem Recht kommen. Einen Anwalt sollten Sie eventuell aufsuchen, wenn Sie merken, dass Sie nicht weiterkommen.

Viel Erfolg.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo Romy,
so viel ich weiß hat man hier 1 Jahr zeit. Allerdings bin ich kein Jurist. Wenn es um einen Rechtstreit gegen eine Versicherung geht, die im übrigen oft erfolg versprechen, solltest Du auf keinen Fall einen einfachen Anwalt nehmen, das müssen Spezialisten sein.

Wenn Du Kontakt zu einem Dienstleister haben möchtest, der sich darauf spezialisiert hat Leistungsfälle bei BU durchzusetzen, dann schreib mich einfach mal an. Die Vorprüfung ob der Fall erfolgsversprechend ist, ist so viel ich weiß Kostenlos, genau weiß ich das allerdings nicht.

Es grüßt
Der Ruhestandsplaner-Essen

Hallo,

könnten Sie mir bitte die Kontaktdaten zu einem Spezialisten zukommen lassen? Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Mit freundlichem Gruß,

Romy

Hallo Romy,

hier sind mehrere Punkte zu unterscheiden.

  1. Voller Versicherungsschutz bei ruhender Beitragszahlung ist keine Frage des Alters eines Vertrages, sondern der Versicherungsbedingungen. Ein guter Makler wird bei der Beratung (vor Vertragsabschluss) immer die unterschiedlichen Eigenschaften der Angebote gegenüberstellen und erklären. Es gibt einige Versicherer, bei denen es die Möglichkeit des Versicherungsschutzes bei ruhender Beitragszahlung gibt. Die Beiträge müssen jedoch auf die eine oder andere Art nachgezahlt werden.
    Manche Versicherer bieten auch mehrere Arten der Beitragspause an.

  2. Gegen den Leistungsbescheid eines Versicherers kannst du vor Gericht Klage einreichen. Falls du das tun willst, suche dir einen in BU-Sachen erfahrenen und möglichst bekannten Anwalt. Auf keinen Fall solltest du es mit einer „hoffnungsvollen Nachwuchskraft“ versuchen. Der Anwalt kann dir auch sagen, ob besser der Versicherer oder der Makler Ziel der Klage sein sollte.
    Vor einer Klage kannst du auch eine Beschwerde beim Ombudsmann einreichen.

Viel Erfolg
oscar.

Hallo Romy,
ich möchte hier öffentlich keine Kontaktdaten weiterleiten. Leider habe ich auch nicht die Möglichkeit Dir eine Nachricht zu senden. Also schreib mich doch einfach mal an… [email protected], dann lass ich Dir die Kontaktdaten zukommen.

Gruß
Der Ruhestandsplaner