Hallo,
ich hoffe sehr dass mir jemand bei meiner Frage helfen kann. Folgender Fall: Wir haben im Februar einige Versicherungen beitragsfrei gestellt und wurde vom Makler aber gesagt, dass der Versicherungsschutz nicht gefährdet ist in der Zeit. Kurz darauf stellte sich heraus, dass mein Freund aufgrund einer Mehlallergie berufsunfähig ist. Also nahmen wir die Zahlung der Versicherung wieder auf und reichten kurz darauf den Antrag auf BU ein. Der wurde nun abgelehnt, weil in der Zeit laut Vertrag kein Versicherungsschutz bestand. Das Schreiben mit der Ablehnung kam im September. Meine Frage:
Besteht jetzt noch die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen, aufgrund der Tatsache, dass eine Falschberatung vorliegt? Der Makler sicherte uns damals zu, dass der Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt ist bei Aussetzung der Raten(was wohl bei älteren Verträgen der Fall ist, aber nicht bei unserem). Er hat sich also geirrt und das uns gegenüber auch schon geäußert. Gibt es bestimmt Fristen für einen Widerspruch? Leider habe ich jetzt erst erfahren, dass man soewas machen kann. Vielen Dank für eure Hilfe! LG Romy