Frist für Widerspruchbearbeitung Reha

Hallo an alle Wissenden und erstmal ein gesundes neues Jahr,

ich habe eine Frage zu einem natürlich völlig fiktiven Fall:

man habe nach einer Schulter-Op einen angeratenen amb.
Reha-Antrag gestellt,
1.wurde (wie erwartet)abgelehnt.
Dann (mit Hilfe von Physiotherapiepraxis und operierendem Arzt
nochmals befürworteten ) Widerspruch verfasst(incl. eines heftigen Anschreibens.
Dann kommt am 26.11.10 eine Eingangsbestätigung und Bestätigung zur
Weiterleitung an die Widerspruchsstelle der RV-Bund.
Bis heute hat man nix von denen gehört???
Hat man da auch Fristen oder gelten die nur für Antragsteller
(30Tage)?
Weihnachtsurlaub hin oder her, das sind doch Beamte die von unseren
Steuergeldern bezahlt werden,lassen die alles ruhen die 14 Tage?
Sollte man evtl. da mal nachfragen, oder würde das „Nerven“
nachteilig sein?
Wisst Ihr evtl. was mit Link und
Rechtsanspruch?

Neujahrsgrüßenderweise…

Hoi.

Jaja, die Beamten mal wieder…

Im Ernst:

Das Problem mit der Verfahrensdauer dürfte an der Organisation des Widerspruchausschusses liegen.
Dieser Aussschuss entscheidet über die Vorlage der Verwaltung, ob ein Widerspruch zurückgewiesen wird. In diesem Ausschuss sitzt neben einem Beamten/Angestellten der RV auch ein Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber. Und da liegt oft der Hase im Pfeffer. Wenn vom der Gewerkschaft oder dem Unternehmer keiner kann, z.B. wegen Weihnachten oder Sommerferien, dann findet eben kein Aussschuß statt.

So ist dass auch bei uns: die Vertreter stimmen die Sitzungstermine ab und wir richten uns danach. Und Sitzungen im Dezember oder in den Sommermonaten sind nicht leicht zu erreichen. Denn an den Vertretern der Verwaltung mangelt es ja nicht, aber wenn man nur zwei andere Vertreter hat, die (einigermassen) wissen, über was sie entscheiden sollen…

Übrigens gibt es eine feste Frist:
„(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.“
§88 Abs.2 Sozialgerichtsgesetz SGG

Ciao
Garrett

Danke! owt