Frist für die Überführung nach Tod

Helft mir bitte, ich finde es auf die gebotene Schnelle nicht:
Wie lang ist die maximale Frist innerhalb derer ein zu Hause Verstorbener in eine Leichenhalle überführt werden muss? In Bayern.
Ich finde nur folgendes:

Da steht zu Bayern: keine Angaben

Es geht darum, einer Tochter zu ermöglichen aus den USA zu kommen und ihren Vater zu Hause noch zu sehen.
Wie weit kann das gedehnt werden? Beziehungsweise, was ist zu befürchten wenn das etwas überdehnt werden sollte?

Grüße,
Zahira

Hi,

es steht auch bei

https://www.bestattungen.de/ratgeber/todesfall/ueberfuehrung.html#fristen

„keine Angaben“, es wird aber darauf hingewiesen, dass es „zeitnah“ zu geschehen hat.

Das Maximum ergibt sich doch in deiner Tabelle aus der Tatsache, dass der Gute nach 4 Tagen (exkl. Sa/So/Feiertage) unter der Erde bzw. verbrannt sein muss.

Wenn wir annehmen dürfen, dass der Sterbetag gestern oder heute war, ergibt sich für mich:

Do = 1, Fr = 2 , Sa =2, So = 2, Mo = 3 => Dienstag

oder

Fr = 1, Sa = 1 , So = 1, Mo = 2, Di = 3 => Mittwoch

jeweils für Beerdigung/Feuerbestattung. Die Überführung müsste praktischerweise davor passieren.

Gruß
BW

Weiß das nicht der Bestatter?

Ich möchte erst diese Frage klären, bevor ich irgendetwas in Gang setze.
Aber vielleicht ist das gar keine schlechte Idee. Unverbindlich fragen setzt ihn ja nicht in Aktion.

Hallo Zahira,

gemäß der Info auf dieser Seite gelten diese Regeln für alle 16 Bundesländer:
Zitat:>

"Rechtliches zur Hausaufbahrung
Nach den gesetzlichen Grundlagen für das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen in den 16 deutschen Bundesländern haben Angehörige (Ehegatten, Eltern, Geschwister, Kinder) des Verstorbenen in Bezug auf eine Hausaufbahrung folgende Rechte und Pflichten:

Nach Eintritt des Todes muss ein Arzt (in der Regel der Hausarzt) gerufen werden, um die Todesbescheinigung auszustellen. Zuvor dürfen keine Versorgungs- und Behandlungsmaßnahmen vollzogen werden.

Es besteht die Möglichkeit, einen Verstorbenen bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes ohne Beantragung einer behördlichen Genehmigung zu Hause zu behalten, um ihn dort aufzubahren.

Angehörige können bei den zuständigen Behörden eine Verlängerung der Aufbahrungsfrist von 36 Stunden auf bis zu 96 Stunden (zuzüglich beerdigungsfreier Tage, z. B. Wochenenden, Feiertage) beantragen. Ein Anrecht auf Bewilligung eines solchen Antrags haben Angehörige jedoch nicht.

Der Verstorbene muss in einem geeigneten Raum (der nicht gleichzeitig als Wohn-, Schlaf-, Arbeits- oder Wirtschaftsraum genutzt wird) aufgebahrt werden.

Verstorbene, die an einer übertragbaren Krankheit nach dem Bundesseuchengesetz (z.B. Aids, Hepatitis, Sepsis, Tuberkulose, Typhus) gestorben sind, dürfen nicht zu Hause aufgebahrt werden."
Quelle: https://www.stchristophorus.de/die-aufbahrung-der-verstorbenen-–-ein-alter-brauch-mit-neuen-chancen/

Das deckt sich auch mit der Information aus dem Buch:
„Den letzten Abschied selbst gestalten. Alternative Bestattungsformen“
von Magdalena Köster.
Darin steht:
Wer weiß schon, dass man einen Verstorbenen 36 Stunden zu Hause aufbahren kann, auf Antrag sogar 96 Stunden lang?
Quelle: Siehe dieser Artikel zu dem Buch: https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/notizbuch/buchbesprechung100.html

Schöne Grüße
Stefanie

Ganz herzlichen Dank, Stefanie, für diese Informationen und die beiden links.
Das hilft sehr, da wir nun die rechtliche Seite abschätzen können und sehen, wie wir uns da durchmogeln könnten.
Wahrscheinlich gilt auch hier, wo kein Kläger da kein Richter und mit der Stoppuhr werden sie bei diesem ungeliebten Thema auch nicht vor dem Haus stehen.

Der Artikel von Pfr. Schrappen (erster link) ist wirklich toll und deckt weit mehr ab, als nur die rechtliche Ebene.
Danke besonders dafür!
Zahira

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Warum unbedingt zuhause ?
Auch in der (gekühlten)Leichenhalle des Bestatters kann man den Verstorbenen noch sehen und zwar länger als zuhause.

Dein Problem stellt sich also gar nicht wirklich.

Doch das stellt sich!
Es ist schlichtweg ein gewaltiger Unterschied ob man nur für kurze Zeit auch wenn das mehrmals am Tag sein sollte, oder zu Hause jederzeit bei dem geliebten Verstorbenen Abschied nehmen kann. ramses90

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Beim Bestatter hat man auch alle Zeit der Welt. Niemand drängt einen.
Aber egal, das muss jeder selbst entscheiden.

Doch, das Problem stellt sich, sonst hätte ich nicht gefragt.
Und ja, das darf jede selber entscheiden.

Er kennt „das Recht“ und vor allem er kennt SEINE Kuehlmoeglichkeiten.