Guten Tag,
kurze Frage: Gibt es eine Frist für eine Sonderkündigung seitens des Stromanbieters?
Lange Geschichte: 15.6.17 Neuabschluss eines Stromvertrages in einer neuen Nebenwohnung
da keine Erfahrungen vorlagen wurden 1200 angegeben, woraus der Abschlag von 37 € errechnet wurde.
Durch andere Umstände fand die eigentliche Nutzung erst im Januar 2018 an. Daher wurde bereits kurz nach Vertragsbeginn mit dem Anbieter telefoniert, und eine Senkung der Abschläge besprochen - wurde abgelehnt (heute nach Internetrecherche scheint das nicht rechtens gewesen zu sein).
Dann wurde durchgerechnet, da damals auch von einem Bonus 25% gesprochen wurde, dass selbst bei voller Nutzung der 1200 die 37 € zu viel sind, und im März dann die Zahlung eingestellt (da dort bereits 1200 kwh incl. Rabatt bezahlt wurden). Da hinzu kommt, dass die 1200 nicht erreicht werden, hat das Unternehmen sogar noch mehr bezahlt bekommen, als an Leistung erbracht wird (werden wird). Nun kommen die natürlich mit Inkasso und dergleichen und der Einwand, dass bereits die komplette Leistung bezahlt wurde wird einfach abgeschmettert.
(Mal davon abgesehen, dass ich finde, dass ein Abschlag eine Teilzahlung auf eine Leistung ist, um z.B. das nötigste beim Lieferanten gewährleisten zu können (auf Arbeit zahlen wir als Abschlag nur 10 % und dann am Jahresende dann halt 15000 € . Genauso kann man privat sicherlich auch 200 € am Ende nachzahlen)).
Nun hat die Firma also am 30.5. eine Mail geschrieben, dass sie den Vertrag zum 12.6. außerordentlich kündigen, da offene Posten bestehen… (die normale rechtzeitige Kündigung des Kunden war zum 14.6. also nach der 12 monatigen Mindesvertragslaufzeit). Im ersten Moment fragt man sich was das soll? Im zweiten Moment könnten die sich da wohl von den Bonus befreien, da der Vertrag nun nicht 12 Monate lief.
Bei der Suche nach einen neuen Stromanbieter wurde im Formular angezeigt, dass ein Wechsel dauern kann und der neue Vertragsbeginn erst in 20 Tagen sein darf.
Kann also ein Unternehmen jemanden sonderkündigen innerhalb von 13 Tagen, wenn es dann nicht möglich ist, innerhalb dieser Frist einen anderen Anbieter zu finden?
Und vielleicht als Bonusfrage: Welche Sichtweise ist richtig: die des Kunden, der meint, dass die Leistung bereits vollumfänglich bezahlt ist und die Abschlagszahlung einstellt oder des Stromanbieters, der einfach sein monatlichen Kredit will, ob eine Leistung dahinter steckt oder nicht?
Vielen Dank im Voraus
Frank