Frist für Sonderkündigung durch Stromanbieter

Guten Tag,

kurze Frage: Gibt es eine Frist für eine Sonderkündigung seitens des Stromanbieters?

Lange Geschichte: 15.6.17 Neuabschluss eines Stromvertrages in einer neuen Nebenwohnung
da keine Erfahrungen vorlagen wurden 1200 angegeben, woraus der Abschlag von 37 € errechnet wurde.
Durch andere Umstände fand die eigentliche Nutzung erst im Januar 2018 an. Daher wurde bereits kurz nach Vertragsbeginn mit dem Anbieter telefoniert, und eine Senkung der Abschläge besprochen - wurde abgelehnt (heute nach Internetrecherche scheint das nicht rechtens gewesen zu sein).
Dann wurde durchgerechnet, da damals auch von einem Bonus 25% gesprochen wurde, dass selbst bei voller Nutzung der 1200 die 37 € zu viel sind, und im März dann die Zahlung eingestellt (da dort bereits 1200 kwh incl. Rabatt bezahlt wurden). Da hinzu kommt, dass die 1200 nicht erreicht werden, hat das Unternehmen sogar noch mehr bezahlt bekommen, als an Leistung erbracht wird (werden wird). Nun kommen die natürlich mit Inkasso und dergleichen und der Einwand, dass bereits die komplette Leistung bezahlt wurde wird einfach abgeschmettert.
(Mal davon abgesehen, dass ich finde, dass ein Abschlag eine Teilzahlung auf eine Leistung ist, um z.B. das nötigste beim Lieferanten gewährleisten zu können (auf Arbeit zahlen wir als Abschlag nur 10 % und dann am Jahresende dann halt 15000 € . Genauso kann man privat sicherlich auch 200 € am Ende nachzahlen)).
Nun hat die Firma also am 30.5. eine Mail geschrieben, dass sie den Vertrag zum 12.6. außerordentlich kündigen, da offene Posten bestehen… (die normale rechtzeitige Kündigung des Kunden war zum 14.6. also nach der 12 monatigen Mindesvertragslaufzeit). Im ersten Moment fragt man sich was das soll? Im zweiten Moment könnten die sich da wohl von den Bonus befreien, da der Vertrag nun nicht 12 Monate lief.
Bei der Suche nach einen neuen Stromanbieter wurde im Formular angezeigt, dass ein Wechsel dauern kann und der neue Vertragsbeginn erst in 20 Tagen sein darf.

Kann also ein Unternehmen jemanden sonderkündigen innerhalb von 13 Tagen, wenn es dann nicht möglich ist, innerhalb dieser Frist einen anderen Anbieter zu finden?

Und vielleicht als Bonusfrage: Welche Sichtweise ist richtig: die des Kunden, der meint, dass die Leistung bereits vollumfänglich bezahlt ist und die Abschlagszahlung einstellt oder des Stromanbieters, der einfach sein monatlichen Kredit will, ob eine Leistung dahinter steckt oder nicht?

Vielen Dank im Voraus
Frank

Hallo Frank,

Die 25 % Bonus erinnern mich an immergrün. Liege ich mit meiner Vermutung richtig?

Genauso ist es.

Wenn deine einzige Sorge ist, du könntest stromlos bleiben: die Angst kann ich dir nehmen, euer Grundversorger übernimmt dich für die Übergangszeit, er ist dazu verpflichtet.

Wenn es dir auch um die Bonuszahlung geht, dann müsste man weiterschauen. Z. B. ob/was in den Vertragsbedingungen zum Thema außerordentliche Kündigung steht: ob man die abwenden könnte, wenn man die ausstehenden Zahlungen nachträglich leistet.

Zu deiner „Bonusfrage“: ihr habt erstmal einen Vertrag geschlossen und eine gewisse Abschlagszahlung vereinbart, die du nicht eingehalten hast. Jedenfalls war es gewiss nicht richtig, die Zahlung im März einzustellen, wenn ich das richtig verstanden habe, dass die 1200 kWh unter Einberechnung des Bonus bezahlt wurden.

Wenn es um immergrün geht, kann ich dir sagen, dass ich in einem Jahr so viel Abschlag wie für 13 Monate bezahlt habe. Also wir haben erstmal nach einem Jahr im Prinzip einen Monatsabschlag zurückbekommen, sozusagen als „überzahlt“. Mit dem Bonus ist eine andere Geschichte, inzwischen haben wir alle ausstehenden Zahlungseingänge verzeichnen können, verhältnismäßig zügig im Vergleich zu anderen Erfahrungen im Internet, was aber auch daran liegen könnte, dass ich etwas Druck gemacht habe. Es waren aber dazu mehrere E-Mails notwendig.

Gruß
Christa

Hallo,

ohne Kenntnis Eures Vertrages und der AGB Eures Lieferanten will ich trotzdem ein paar Einschätzungen auf Grund üblicher Verträge geben.

In der Regel schätzt der Verbraucher vor dem Vertrag seinen zukünftigen Verbrauch, entweder auf Grund seines bisherigen Verbrauches oder einiger Hinweise Dritter. Auf Grund dieses geschätzten Verbrauches errechnet der Anbieter die voraussichtlichen Kosten. Diese werden in der Regel durch 12 geteilt und als Abschlag über den Zeitraum eines Jahres bezahlt. Am Ende der Abrechnungsperiode wird der Zähler abgelesen und der tatsächliche Verbrauch ermittelt. Aus dem wiederum werden die tatsächlichen Kosten errechnet. Diese werden dann mit der Vorauszahlung verglichen - anschließend zahlt der Kunde nach (falls er mehr als geschätzt verbraucht hat) oder er erhält einen Betrag zurück erstattet (falls er weniger verbraucht hat). Anhand des wirklichen Verbrauches legt der Anbieter den monatlichen Abschlag für den nächsten Abrechnungszeitraum fest.

Sollte ein Bonus vereinbart worden sein, wird der in der Regel erst bei der Schlussabrechnung gewährt.

Da habt Ihr Euch eine Freiheit genommen, die sicher weder Vertrag noch AGB hergeben. Oder anders gesagt, Ihr erfüllt Eure Verpflichtung aus dem Vertrag nicht.

Wie schon gesagt, das wird am Ende der Abrechnungsperiode ausgeglichen. Und dass Ihr Euch verschätzt habt, dafür kann ja der Anbieter nichts.

Das kann ich vollständig nachvollziehen. Ihr müsst Eure Vertragsverpflichtung erfüllen, habt Euch aber aus freien Stücken entschieden, das nicht zu tun.

Klingt für mich logisch, da Ihr Euren Vertrag nicht erfüllt habt, sieht sich der Anbieter jetzt auch nicht in der Verpflichtung seinen Teil zu erfüllen.

Ja natürlich. Wahrscheinlich zahlt Ihr für Inkasso und Co sogarnoch einiges drauf.

Die Kündigung kam ja nicht plötzlich. Ihr habt zwischen März und Mai sicher einige Mahnungen und die Inkasso-Aufforderung bekommen. Da hättet Ihr reagieren können. Ihr hättet Euch bereits zu diesem Zeitpunkt beraten lassen können. Statt dessen habt Ihr Euch entschieden, Euer eigenes Ding zu machen. Die (fast) fristlose Kündigung ist die Folge.

Schaut in den Vertrag und die AGB! Ich bin mir ganz sicher, dass die Sicht des Kunden nicht richtig ist. Und der Anbieter hat ja seine Leistung erbracht: er hat an den Anschluss der Wohnung Strom geliefert. Dass Ihr den nicht genutzt habt, dass ist ja nicht seine Schuld.

Grüße
Pierre