Frist Grundbuchberichtigungsantrag

Guten Tag,
in den Unterlagen der verstorbenen Eltern fand ich einen Erbschein aus Anlass des Todes des Vaters meines Vaters aus 1963. Danach werden seine sechs Geschwister als gemeinschl. Erbengemeinschaft beglaubigt.
Im Grundbuch steht „Opa“ noch als Eigentümer. Mit dem Erbschein müsste der Grundbuchberichtigungsantrag von einem der dort genannten Erben gestellt werden - leider sind alle verstorben: nur noch ein Ehepartner lebt noch.
Gibt es außer der Zwei-Jahres-Frist noch die Frist, bis wann die Änderung im Grundbuch erfolgen muss und was passiert danach ?

Gibt es außer der Zwei-Jahres-Frist noch die Frist, bis wann
die Änderung im Grundbuch erfolgen muss und was passiert
danach ?

Hallo,

Es hibt keine direkten Fristen für die Grundbuchberichtigung. Die von dir angesprochene 2 Jahres Frist gibt es nur in der Kostenordnung, § 60 IV. Dieser besagt lediglich, dass die Grundbuchberichtigung binnen 2 Jahren seit dem Erbfall gebührenfrei sein kann.

Grundsätzlich sollte das Grundbuch hinsichtlich seiner Eintragungen aktuell sei, d.h. das die Erben zeitnah einen aktuellen Rechtszustand herstellen sollten.

http://dejure.org/gesetze/GBO/82.html

Im Vorliegenden Fall kann einer der Erbeserben die Grundbuchberichtigung herbeiführen.

ml.

ml.