Frist läuft aus, Anwalt im Urlaub?

In Folge einer vermeintlichen Straftat habe ich nun die Anklageschrift erhalten.
Mit dieser wird mir die Möglichkeit gegeben, Beweismittel einzusehen, die vorliegen, jedoch muss dafür in einer Frist von 5 Tagen ein schriftlicher Antrag eingereicht werden.
Ich habe den Brief am Dienstag erhalten, das Problem ist, dass mein Anwalt erst Montag wieder erreichbar ist.
Nun habe ich in seiner Kanzlei angerufen und die Sekretärin meinte, das die 2 Tage später nich so schlimm seien, da kein Zustellungsdatum drauf steht. Ich bin mir da aber ziemlich unsicher… Was ist, wenn ich danach nichtmehr die Möglichkeit habe und es aber entscheidend gewesen wäre…
Kann ich mich darauf verlassen was die Sekretären sagt?
Kann ich darauf beharren, dass der Brief später ankam?

Keine Sorge - Sie sind in einem Strafprozess, da sind - insoweit - die Regeln viel weiter als im Zivilprozess. Da könnte ggf. ein Beweisangebot verfristet sein. Im Strafprozess können Sie noch bis zur Verkündung des Urteils einen Beweisantrag stellen. Wäre nicht gut, weil es die Stimmung vor Gericht vermiest, aber rechtlich möglich. Die Sekretärin hat Recht. Warten Sie auf Ihren Strafverteidiger und folgen Sie seinem Rat.
Gruß
Michael

Ich würde die Aussage der Sekretärin vertrauen. Denn Sie bekommen keine Akteneinsicht nur der RA.

Hallo AeroXer,

ich gehe mal davon aus, dass Sie Ihren Anwalt noch nicht konkret mit dem Fall beauftragt haben. Denn sonst wäre er Zustellungsbevollmächtigter im Schriftverkehr (sofern er dies natürlich beantragt hat). Sollte er Zustellungsbevollmächtigter sein, so hat er das Gericht rechtzeitig vor seinem Urlaub über diesen zu verständigen, eben um solche Fristabläufe zu verhindern.
Es kann also sein, dass das Gericht entweder vom Urlaub Ihres Anwaltes nichts weiss, oder (was auch vorkommen kann) die Mitteilung über den Urlaub schlicht und einfach übersehen hat.
Sollten Sie jedoch Ihren Anwalt noch nicht konkret mit Wissen des Gerichts beauftragt haben, so müssen Sie auf alle Fälle selbst tätig werden.
Da Sie selbst keine Beweismitttel einsehen dürfen sondern nur der Anwalt, aber dieser in Urlaub ist, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die liebe Sekretärin, die sowieso alle Briefe des Anwaltes schreibt, nochmal anrufen, und sie aufzufordern, das Gericht um Fristverlängerung aufgrund Urlaub zu bitten. Und Ihnen eine Kopie dieses Schreibens zukommen zu lassen!!!
  2. Wenn diese sich weigert würde ich mich fragen ob ich einen guten Anwalt habe. In dem Fall würde ich selbst bei Gericht anrufen, um dann nötigenfalls selbst schriftlich eine Fristverlängerung zu beantragen.

Auf jeden Fall seien Sie nicht untätig und sorgen Sie für eine Fristverlängerung, und wenn Sie selbst ins Gericht fahren.
Die Sekretärin ist schon etwas wagemutig mit ihrer Aussage. Denn es handelt sich ja nicht um einen Streit über einen Maschendrahtzaun sondern Ihre ganze Zukunft kann davon abhängen!

Hoffe geholfen zu haben,

Misterle

Hallo,
schreiben Sie oder sprechen Sie mit dem Gericht und bitten Sie wegen Urlaub des Anwalts um Fristverlängerung. Oder schreiben Sie selbst den Antrag (formlos) auf Akteneinsicht. Müsste aber auch das Anwaltsbüro so erledigen können.
Grüße,
strucki

Hallo,

da bin ich überfragt - da kann ich keine sichere Antwort geben. Kann funktionieren mit dem „später angekommen“ - wird wahrscheinlich auch!

Sie haben zwei Möglichkeiten: Die Entscheidung der Sekretärin akzeptieren oder verlangen, dass der Antrag vorher abgesandt wird. Da muss notfalls ein Vertreter des Anwalts unterschreiben - oder Sie selbst, das müsste auch gehen.

Aber Sie müssen sich entscheiden, wie Sie das handhaben wollen.

Gruß
polos

kannst dich nicht darauf verlassen!
stell den antrag, am besten persönlich gegen unterschrift abgeben, fertig! ist an keine form gebunden, hauptsache die frist einhalten!

Die Frist zu vorbringen im sog. Zwischenverfahren ist keine „Notfrist“, kann also auf einfachen Antrag - auch des durch Verteidiger vertretenen angeschuldigten - verlängert werden. Im Zweifel einfach den Richter mit kurzem schreiben auf die Situation hinweisen. Und Einsicht in Beweismittel ist in aller Regel selbstverständlich auch in jedem späteren verfahrensabschnitt über den Verteidiger möglich.

Hallo,
Teilen sie der zuständigen Stelle mit, das ihr Anwalt (Urlaub krank etc) ist. Ab wann er für sie
Erreichbar ist. Dann bitten sie um Frist Verlängerung aus gegebenen Anlass.
In Kopie auch an ihre Kanzlei senden.
Mit besten Grüßen
I. Wagner

Warum nicht das Gericht anschreiben und Fristverlängerung beantragen, da der Anwalt Deines Vertrauens bis zum … . … . … in Urlaub ist. Dieser Antrag muss genehmigt werden.

Hallo „AeroXer“,

mal abgesehen davon, dass ich nicht erkennen kann, was Ihre Fragestellungen mit Strafrecht/Prozessrecht zu tun haben sollen: Wieso beantragen Sie es nicht einfach selbst?

Grüße, Steffen

Natürlich kann die Mitarbeiterin keine verbindliche Aussage geben. Insofern können Sie sich nicht darauf verlassen.
Recht hat Sie aber grundsätzlich mit Ihrer Aussage.
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, rufen Sie Morgen bei dem Verfasser des Schreibens an. Der Staatsanwalt oder seine Sekretärin ist auch nur ein Mensch. Wenn Sie ihm mitteilen, dass Sie den Brief gerade erst bekommen haben und Montag sofort zu Ihrem Rechtsanwalt gehen werden, dann wird es keine Probleme geben.
Wichtig: Datum, Zeit und Name des Anrufs notieren.

Gruß

Lieber Fragensteller,

ich würde mich im Zweifel nicht darauf verlassen, was die Sekretärin sagt.

Rufen Sie doch beim zuständigen Richter an und fragen nach. Zur Not, bitten Sie doch einen anderen Anwalt die Akte anzufordern.

Grüße
Elitebook

Hallo,
tut mir Leid, ich kann Ihnen keine zufriedenstellende Antwort geben, da ich aus der beschriebenen Situation nicht schlau werde.
Sicher ist jedoch, dass Ihr Anwalt nach Mandatsübergabe die Ermittlungsakten einsehen kann… alle Beweismittel die Sie belasten sollen werden sie früher oder später zu sehen bzw. zur Kenntnis bekommen.

mfg

Hallo,

eine 5-Tage-Frist ist mir aus dem Bereich Justiz eigentlich nicht bekannt, daher dürfte die Auskunft der Sekretärin schon stimmen. Akteneinsicht kann ein Anwalt in der Regel immer fordern und ggf. Beweismittel vorlegen bzw. beantragen. Also keine Panik…

M.f.G. Paul H.

Bei einer Anklageschrift ist es wirklich nicht so schlimm, wenn man sich etwas später dazu äußert. Nur bei einem Strafbefehl muss die Frist genau eingehalten werden, weil es da um die Rechtskraft des Dokumentes geht. Also die „Sekretärin“ hat recht.

Keine Panik!

Die Frist zur Stellungnahme nach Eingang einer Anklageschrift ist KEINE gesetzliche Ausschlussfrist. Die Sekretärin hat also Recht. Dein Verteidiger kann immer noch Akten und Beweismittel einsehen; Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen.

Viele Grüße
OpiWahn