Frist nach Wohnungsabnahme

Liebe Wissenden,
am 31.5. hatte ich die Endabnahme meiner fristgerecht gekündigten,nur 14 Monate bewohnten Mietwohnung.
Sie war wie im Mietvertrag vereinbart „gereinigt und gesäubert“ und die farbigen Wände in 2 Zimmern wurden nicht geweißt.
Der zur Abnahme erschienene Hausmeister meinet das das so mit dem „nicht weißen“ nicht geht.
Er fertigte ein Abnahmeprotokoll,von dem wir KEINE Zweitschrift erhielten und meinte wir bekommen einen Kostenvoranschlag des hauseigenen Malerteams.
Das war vor 4 Wochen!
Wie lang darf man denn warten müßen,auf die endgültige Entscheidung zur Abnahme ??

Viele dankbare Grüße

FAQ:1129 nicht beachtet
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