Frist Nebenkostenabrechnung

Hallo,
soweit ich weiß, beträgt die Frist der Nebenkostenabrechnung 12 Monate.

Jetzt ist folgender Fall:

Mieter ziehen am 02.03.08 aus der Wohnung aus. Nun kommt die NK-Abrechnung vom 31.12.07 - 02.03.08 mit einer Nachzahlung von 175,- € am 25.10.09. Somit ist die Frist doch schon abgelaufen und der Mieter muss die Nachzahlung nicht mehr leisten?!

Vorab vielen Dank für eure Antworten.

Hallo Lajana,

soweit ich weiß, beträgt die Frist der Nebenkostenabrechnung
12 Monate.

Dem Mieter muß die Abrechnung bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugegangen sein um daraus noch Nachforderungen ableiten zu können.

Mieter ziehen am 02.03.08 aus der Wohnung aus. Nun kommt die
NK-Abrechnung vom 31.12.07 - 02.03.08 mit einer Nachzahlung
von 175,- € am 25.10.09.

Wenn der Abrechnungszeitraum vom 31.12.07 bis 31.12.08 gesetzt ist (die Vermutung liegt Nahe) und der persönliche Berechnungszeitraum natürlich innerhalb des Abrechnungszeitraums zum Auszug am 02.03.08 endet, so beginnt natürlich die Frist von 12 Monaten ab Ende des Abrechnungszeitraumes, also ab 31.12.08 zu laufen.
Das würde bedeuten, der Vermieter kann seine Ansprüche aus Nachzahlungsbeträgen noch bis zum 31.12.09 fordern.

Gruß

Joschi

joschi2009 hat leider recht, wenn das Kalenderjahr als Abrechnugnszeitpunkt im Mietvertrag festgelegt war, dann läuft die Frist ab dem 01.01.2009.
Gruß Tom