nehmen wir an, ein Mieter hätte bis zum heutigen Tag noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten.
Daten:
Mietvertrag und Miete nebst Nebenkosten gezahlt ab 01.01.2008
Eingezogen und bewohnt ab 01.05.2008
Andere Parteien im Haus hätten die Abrechnung für 2008 schon im letzten Jahr erhalten und mussten z.T auch nachzahlen, nur der Mieter der eine Rückzahlung erwartet, steht ohne Abrechnung da.
Gibt es eine Frist die der Vermieter einhalten muss?
Ab wann verfallen die Rechte (Frist) des Mieters?
Wie müsste sich der Mieter verhalten?
Gibt es eine Frist die der Vermieter einhalten muss?
Ja, die Nebenkostenabrechnung muss spätestens 1 Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums vorliegen, wenn der Abrechnungszeitraum also 01.01.2008 bis 31.12.2008 ist, muss die Nebenkostenabrechnung bis 31.12.2009 vorliegen. Forderungen, die nach diesem Termin erhoben werden, müssen nicht mehr beglichen werden.