Angenommen meine Mutter ist im Jahr 2009 verstorben und der Vermieter schickt jetzt per Einwurfeinschreiben an meine Mutter unter meiner Anschrift die Abrechnung - muss ich den Brief annehmen und gilt die Abrechnung als zugestellt? Der Brief wurde natürlich nicht geöffnet - geht schließlich an meine Mutter.
Als Erbe tritt man in die Rechtsgeschäfte des Erblassers ein.
Sofern du also das Erbe nicht ausgeschlagen hast: Ja
Es kann schließlich nicht Aufgabe eines Gläubigers sein die Erbfolge zu klären.
vnA (ianal)