Hallo.
Jemand hat vor dem 21.12. eine Basis-Rente abgeschlossen.
Ihm wurde eine ANNAHMEERKLÄRUNG ausgehändigt, sodass der Versicherer den Vertrag vorerst angenommen hat (da es auch nur eine Rente ist, wird sich daran nichts ändern).
Letzte Woche wurde mit dem Versicherer telefoniert um den Policierungsstand zu erfahren. Dort sagte man, es könne noch bis Anfang Januar andauern.
Dieser Jemand hat dem Versicherer LASTSCHRIFT erteilt. Dadurch, so die Meinung des Mitarbeiters des Versicherers mit dem gesprochen wurde, würde das Finanzamt das auch noch steuerlich anerkennen wenn die Zahlung (also der Einzug des VR) Anfang 2013 erfolgt.
Ich selbst bin eigentlich anderer Meinung und würde nun gerne wissen, ob jemand von euch hierzu eine fundierte Aussage treffen kann, da es hier um eine Einmal(nach-)zahlung für 2012 in 5-stelliger Höhe geht und sich daraus steuerlich schon ein paar Tausend Euro Ersparnis ergeben.
Danke und Grüße
Claude
Hallo.
Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip. Einnahmen und Ausgaben werden im Jahr der Vereinnahmung bzw. Verausgabung berücksichtigt.
Eine Ausnahme gibt es bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen, die um die Jahreswende erfolgen (10 Tage). Diese können ausnahmsweise dem Jahr zugerechnet werden, dem sie wirtschaftlich zugehören.
Im Fall einer Einmalzahlung, so meine unbegründete Meinung, kann man nicht von regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen sprechen.
Gruß, Heiko.
Hallo Heiko.
Ich konkretisiere mal etwas. Es handelt sich um eine Basisrentenversicherung (Rürup-Rente) mit monatlichen Beiträgen (also wiederkehrend). ABER, da der Vertrag erst im Dez 2012 geschlossen wurde, möchte dieser jemand noch einen größeren Steuervorteil für 2012 generieren. Deshalb kann man auf dem Versicherungsantrag neben der monatlichen Sparleistung auch angeben, ob man für das laufende Jahr eine Einmalzahlung tätigen möchte.
Vielleicht lässt es sich jetzt noch verlässlicher antworten.
Danke schonmal &
Viele Grüße
Claude
Hallo Claude.
Sicher kann man die Meinung vertreten, dass der Versicherungsbeitrag ansich eine wiederkehrende Leistung ist und in diesem Jahr (2012) eben durch Einmalzahlung beglichen wird.
In diesem Fall würde eine Berücksichtigung in 2012 dann in Betracht kommen, wenn der Einzug bis spätestens 10.1.2013 erfolgt.
Dieses Problem stellt sich aber vielleicht auch nur in der Theorie, da ein Beitragsnachweis für das Beitragsjahr 2012 von der Versicherung das Finanzamt wohl überzeugen dürfte 
Gruß, Heiko.
Hallo,
entscheidend für die steuerliche Berücksichtigung einer Basis-Rente ist die Meldung des Anbieter an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen.
Beiträge zu einer Rürup-Rente werden ab dem Veranlagungszeitraum 2010 grundsätzlich nur noch dann berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige gegenüber dem Anbieter der Datenübermittlung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen eingewilligt hat. Übermittelt werden vom Anbieter u.a. die Höhe der im jeweiligen Beitragsjahr geleisteten und erstatten Beiträge.
Gruss