Hallo,
darf eine Behörde Fakten übergehen?
Damit meine ich, ob eine Behörde bei der Entscheidung einen Fakt übersehen darf, entsprechend reagiert und es zu einer Entscheidung kommt, die bei berücksichtigung der Fakten nicht so entschieden werden dürfte.
Oder nochmal anders:
Eine Behörde hat einen Bescheid erlassen, dieser Bescheid beruht jedoch auf der Tatsache, dass die Behörde übersehen hat, dass eine Frist schon überschritten war. Kann ich diesen Bescheid rückgängig machen, mit Bezug auf die vom Amt übersehene abgelaufene Frist?
Normalerweise freut man sich, wenn eine Behörde das „übersieht“, aber hier ist es so, dass der erlassene Bescheid dem Antragsteller zum Nachteil reicht.
Muss die Behörde bei Einspruch den Bescheid zurücknehmen und entsprechend der Rechtslage entscheiden (Frist überschritten).
Gruß
Disponent