Frist überschritten/ Bescheid trotzdem erlassen (Nachteilig f. den Antragsteller)

Hallo,
darf eine Behörde Fakten übergehen?

Damit meine ich, ob eine Behörde bei der Entscheidung einen Fakt übersehen darf, entsprechend reagiert und es zu einer Entscheidung kommt, die bei berücksichtigung der Fakten nicht so entschieden werden dürfte.

Oder nochmal anders:

Eine Behörde hat einen Bescheid erlassen, dieser Bescheid beruht jedoch auf der Tatsache, dass die Behörde übersehen hat, dass eine Frist schon überschritten war. Kann ich diesen Bescheid rückgängig machen, mit Bezug auf die vom Amt übersehene abgelaufene Frist?

Normalerweise freut man sich, wenn eine Behörde das „übersieht“, aber hier ist es so, dass der erlassene Bescheid dem Antragsteller zum Nachteil reicht.

Muss die Behörde bei Einspruch den Bescheid zurücknehmen und entsprechend der Rechtslage entscheiden (Frist überschritten).

Gruß
Disponent

Hallo,

Eine Behörde hat einen Bescheid erlassen, dieser Bescheid beruht jedoch auf der Tatsache, dass die Behörde übersehen hat, dass eine Frist schon überschritten war. Kann ich diesen Bescheid rückgängig machen, mit Bezug auf die vom Amt
übersehene abgelaufene Frist?

Der Bescheid beruht sicher nicht auf dieser Tatsache, sondern ist ggf. trotzdem erlassen worden.
Vielleicht kann die Art der Frist bzw. des Bescheids, rein fiktiv natürlich, etwas konkretisiert werden.

Grüße

Hi,

grundsätzlich kann man immer einen Widerspruch verfassen. Nur wie damit verfahren wird, dafür mangelt es an Details. Auch wenn in einem Widerspruch keine Begründung zwingend notwendig ist, ist eine ausführliche Begründung doch hilfreich und beschleunigt die Vorgänge doch erheblich. Also einfach einen Brief aufsetzen.

MFG