Hallo!
Mieter hat Fristgerecht Widerspruch eingelegt gegen Mieterhöhung wegen Modernisierung. Vermieter reagiert aber erst 11 Monate danach auf den Widerspruch.
Gibt es da eine bestimmte Frist auch für den Vermieter?
Vielen Dank!
Hallo!
Mieter hat Fristgerecht Widerspruch eingelegt gegen Mieterhöhung wegen Modernisierung. Vermieter reagiert aber erst 11 Monate danach auf den Widerspruch.
Gibt es da eine bestimmte Frist auch für den Vermieter?
Vielen Dank!
In diesem Teilgebiet haben ich selbst keine praktischen Erfahrungen - andere anscheinend auch nicht
Zunächst mal sind die Gesetze des BGB dazu interessant, d.h. insbesondere die §§ 554, 559 und 559b
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
auch z.B. dieser Artikel scheint mir dazu sehr aufschlussreich:
http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mieterhoehung-na…
man beachte:
„Die Mieterhöhung bedarf hierbei keiner Zustimmung des Mieters, wenn er die bereits angekündigten Modernisierungsmaßnahmen geduldet hat.“
„Auch ist die Mieterhöhung nicht an die rechtzeitige Ankündigungsfrist gebunden. Der Vermieter hat also auch die Möglichkeit, eine Mieterhöhung vorzunehmen, wenn er die Bau- und Modernisierungsmaßnahmen nicht rechtzeitig, mit der dreimonatigen Frist nach § 554 BGB ankündigt, so der BGH (AZ: VIII ZR 6/07 vom 19.09.2007). Hierbei verlängert sich aber ebenfalls die dreimonatige Frist um weitere sechs Monate.“
Insgesamt gesehen kann der Mieter also unter gewissen Umständen der Duldung bestimmter Modernisierungsmaßnahmen widersprechen, nicht aber einer Mieterhöhung nach bereits durchgeführter Modernisierung.
Auf einen rechtsgrundlos erfolgten Widerspruch muss natürlich auch niemand reagieren.
Der Vermieter könnte aber bei Bestehen eines Zahlungsrückstands Zahlungsklage einreichen und gegebenenfalls kündigen.
(jetzt würde mich aber mal interessieren, wie der Vermieter tatsächlich auf den Widerspruch reagiert hat - und wie die weiteren Sachumstände sind)