Frist verpasst - Einmalzahlung/Monatsrente

Hallo,

ich frage hier für meinen Vater, der keinen eigenen PC hat.

Er ist seit 2 Jahren Rentner und soll ab diesem Monat Leistungen aus seiner Pensionskasse/Versicherung erhalten. Nun hat ihm wohl im Juli, um seinen 65. Geburtstag herum, eben diese Kasse einen Brief geschrieben. Auf der Forderseite des Briefs stand der Betrag den er erhalten würde, bei einer Einmalzahlung und auch der Betrag, den er erhalten würde, wenn er sich das angesparte monatlich auszahlen lässt. Er hat den Brief zur Kenntnis genommen und ist davon ausgegangen, dass er den Betrag im November als Einmalzahlung erhält.

Irgendwie hat er durch Zufall jetzt nochmal auf den Schein geguckt, wann das nun fällig wird und dabei die ‚Rückseite‘ des Briefes entdeckt. Auf der Rückseite steht das, wenn er bis zum 01.09.2012 nicht wiedersprochen hat, den Betrag als monatliche Rente ausgezahlt bekommt. Da das alles keine Wahnsinnsbeträge sind, kam die monatliche Auszahlung aber nie in Frage. Das sind irgendwie 21 Euro monatlich, gegenüber gut 4.000 Euro als Einmalzahlung.

Er hatte das mit diesem Widersprechen auf der Rückseite nur überhaupt nicht gesehen im Sommer und macht sich nun total verrückt deswegen.

Wie ist in so einem Fall die Rechtslage und wie sollte er da nun weiter vorgehen??

Über rasche und kompetente Antworten würde ich mich sehr freuen!

Hallo!

Hat er jetzt schon eine Monatsrente bekommen? Ich würde bei der Pensionskasse einfach noch einmal anfragen. Monatsrenten unter knapp 26 € können auch nach Beginn der Zahlung problemlos abgefunden (Einmalzahlung) werden.

Ginge es hier um 1000 € Monatsrente, wäre das etwas anderes.

Evtl. steht in der Satzung oder den Versicherungsbedingungen sogar, dass Rentenzahlungen unter 25 oder 30 € auch gegen den Willen des Leistungsempfängers abgefunden werden können.

Wie gesagt, einfach noch einmal nachfragen bzw. das Schreiben ohne Beachtung der Frist jetzt einreichen.

Grüße

Marcus

sorry, wenn ich das so sage, aber " dumm gelaufen ".

Ihr Vater soll bei der Versicherung mal anrufen und versuchen, eine Lösung zu finden- Geht am schnellsten und ist unkompliziert

gruß
jt
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo,

ich bin kein Anwalt, aber wennn das Schreiben nicht per Einschreiben kam, dann kann er ja jederzeit behaupten, dass der Brief nicht angekommen ist und er das Geld ausbezahlt haben möchte…

Nur mal so als Idee…

Die andere Frage ist die mit der Besteuerung. Die sollte bei den geringen Beträgen aber ebenfalls kein Hinderniss für eine Auszahlung in einer Summe sein.

Falls der Brief per Einschreiben kam würde ich dort anrufen und fragen, ob sein Widerspruch nicht angekommen ist…

Ich denke auch nicht, dass die Pensionskasse da groß Probleme machen wird. Ist ja zeitlich alles im Rahmen.

Gruß
Volker

ein hallo und guten tag zurück,

bedauerlicher weise können wir ihnen hier nicht weiterhelfen, da wir keine rechtsberatung tätigen dürfen.
schönen sonntag noch und viel erfolg…
das team der bav-werkstatt.de

Hallo,

vom Grundsatz her hat die Gesellschaft ihre Fristen und Formen eingehalten, daher gibt es nun wegen mangelnder entgegenlautender Äusserung eine monatliche Rente!

Dennoch würde ich ganz schnell Kontakt mit der Gesellschaft aufnehmen und klären, ob eine Kapitalauszahlung dennoch immer noch möglich ist!

I.d.R. sind die Gesellschaften froh keine derartige Kleinstrente für den Rest des Lebens in den Büchern zu haben!

Berater

P.S.: Wenn der Papa geantwortet hätte und der Brief bei der Post oder im Posteingang der Gesellschaft verloren gegangen wäre, würde man doch auch jetzt erst mit der Gesellschaft Kontakt aufnehmen und die Dinge klären können, warum sollte eine Gesellschaft nun kundenunfreundlich werden?

Einen schönen guten Abend Seti,

Hallo,

ich frage hier für meinen Vater, der keinen eigenen PC hat.

Er ist seit 2 Jahren Rentner und soll ab diesem Monat
Leistungen aus seiner Pensionskasse/Versicherung erhalten. Nun
hat ihm wohl im Juli, um seinen 65. Geburtstag herum, eben
diese Kasse einen Brief geschrieben. Auf der Forderseite des
Briefs stand der Betrag den er erhalten würde, bei einer
Einmalzahlung und auch der Betrag, den er erhalten würde, wenn
er sich das angesparte monatlich auszahlen lässt. Er hat den
Brief zur Kenntnis genommen und ist davon ausgegangen, dass er
den Betrag im November als Einmalzahlung erhält.

>> Ihr Vater sollte den Wiederspruch schnellstens nachreichen und auf Kulanz hoffen >>

Am besten er telefoniert mit der Gesellschaft vorab !!1

Irgendwie hat er durch Zufall jetzt nochmal auf den Schein
geguckt, wann das nun fällig wird und dabei die ‚Rückseite‘
des Briefes entdeckt. Auf der Rückseite steht das, wenn er bis
zum 01.09.2012 nicht wiedersprochen hat, den Betrag als
monatliche Rente ausgezahlt bekommt. Da das alles keine
Wahnsinnsbeträge sind, kam die monatliche Auszahlung aber nie
in Frage. Das sind irgendwie 21 Euro monatlich, gegenüber gut
4.000 Euro als Einmalzahlung.

Er hatte das mit diesem Widersprechen auf der Rückseite nur
überhaupt nicht gesehen im Sommer und macht sich nun total
verrückt deswegen.

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Wie ist in so einem Fall die Rechtslage und wie sollte er da
nun weiter vorgehen??

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Hallo,

ich frage hier für meinen Vater, der keinen eigenen PC hat.

Er ist seit 2 Jahren Rentner und soll ab diesem Monat
Leistungen aus seiner Pensionskasse/Versicherung erhalten. Nun
hat ihm wohl im Juli, um seinen 65. Geburtstag herum, eben
diese Kasse einen Brief geschrieben. Auf der Forderseite des
Briefs stand der Betrag den er erhalten würde, bei einer
Einmalzahlung und auch der Betrag, den er erhalten würde, wenn
er sich das angesparte monatlich auszahlen lässt. Er hat den
Brief zur Kenntnis genommen und ist davon ausgegangen, dass er
den Betrag im November als Einmalzahlung erhält.

Irgendwie hat er durch Zufall jetzt nochmal auf den Schein
geguckt, wann das nun fällig wird und dabei die ‚Rückseite‘
des Briefes entdeckt. Auf der Rückseite steht das, wenn er bis
zum 01.09.2012 nicht wiedersprochen hat, den Betrag als
monatliche Rente ausgezahlt bekommt. Da das alles keine
Wahnsinnsbeträge sind, kam die monatliche Auszahlung aber nie
in Frage. Das sind irgendwie 21 Euro monatlich, gegenüber gut
4.000 Euro als Einmalzahlung.

Er hatte das mit diesem Widersprechen auf der Rückseite nur
überhaupt nicht gesehen im Sommer und macht sich nun total
verrückt deswegen.

Da muss er sich nicht verrückt machen. Rechtslage klar; ohne Wenn und Aber… Frist verpasst. Und nun aus Rache älter als 81 werden, dann zahlt der Versicherer nämlich drauf. Oder auf das Entgegenkommen der Pensionskasse hoffen; Widerspruch nutzt gar nix … eher Vielleicht Bitte-Bitte …

Wie ist in so einem Fall die Rechtslage und wie sollte er da
nun weiter vorgehen??

Über rasche und kompetente Antworten würde ich mich sehr
freuen!