Hallo,
im allg. Rechtsverkehr sind ja i.d.R. Fristen zu beachten.
Was ist nun, wenn jemand derart psychisch krank ist, dass er beispielsweise auch gemäß § 20 StGB schuldunfähig ist (nur falls dies überhaupt berücksichtigenswert wäre).
Angenommen jemand ist psychisch so krank, dass es ihm unmöglich ist, auf Grund dieser Krankheit seine alltäglichen Pflichten und Rechte wahrzunehmen.
Gibt es da irgend etwas, damit er evtl. doch noch seine Rechte geltend machen kann, obwohl die Frist bereits abgelaufen ist?
Falls ja, was könnte dann jemand tun?
Falls ja, auf welche Rechtsgebiete würde sich dies dann erstrecken?
Agnes
Huhu!
Falls ja, was könnte dann jemand tun?
Er könnte die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen.
Falls ja, auf welche Rechtsgebiete würde sich dies dann
erstrecken?
Die Antwort „ja“ auf die Frage „Was könnte jemand tun?“ ist zwar reichlich ungewöhnlich, aber nun gut … die Wiedereinsetzung gibt es in allen Rechtsgebieten.
Hallo worldwidefab,
Er könnte die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“
beantragen.
vielen Dank, das hat mir sehr geholfen.
Falls ja, auf welche Rechtsgebiete würde sich dies dann
erstrecken?
Die Antwort „ja“ auf die Frage „Was könnte jemand tun?“ ist
-:zwar reichlich ungewöhnlich, aber nun gut … die
Wiedereinsetzung gibt es in allen Rechtsgebieten.
Leider habe ich beim Stöbern im Archiv schon einige Antworten in we-we-wa gelesen, die einfach Ja lauteten und dann ein konkretes Nachfragen nach dem „was“ notwendig war.
Aber stimmt schon, ich hätte die Frage zusammenfassen, bzw. anders formulieren können. Tut mir leid.
Ich hoffe, dies ist jetzt nicht all zu schlimm, und fällt unter Rubrik „verzeihliche, unnötige, doppelte Fragestellung“ 
Agnes