Vollmacht!!! könnte evtl auch nicht ausreichen
Hallo,
meistens beginnen Fristen erst ab Erhalt der Mitteilung. Für den Postweg werden per Gesetz 3 Kalendertage Tage unterstellt. Ggf. enthält das Polizeigesetz des betreffenden Bundeslandes einen Hinweis auf andere Gesetze, die hier gelten.
Gruß
RHW
das ist völlig legal, weil dein sohn überhaupt keinen anspruch auf akteneinsicht besitzt - das hätte nur sein anwalt.
und deshalb solltest du vielleicht nicht von unfreundlichen polizisten reden. es nervt verständlicherweise heftig, wenn sie deinem sohn schon mehr rechte einräumen als ihm eigentlich zusteht und der dann nichts besseres zu tun hat als in urlaub zu fahren und seine mutter vorzuschicken um diese zugeständnisse auch noch auszuweiten.
Und jemand der keine Person kennt, die das übernehmen würde, darf dann niemals verreisen?
Das kann doch nicht sein!?
Glückauf!
Hallo,
Das waren noch Zeiten, als man einfach zum Telefon griff und mitteilte, dass der Empfänger im Urlaub ist und den Termin nicht einhalten kann und man darum um Verlängerung bitte… (oder das schriftlich gemacht hat)
Aber: wenn du dort so aufgetreten bist, wie es mir scheint, dann verstehe ich schon, dass der Beamte nicht gerade ausgesucht höflich reagiert hat.
Notfalls kann man ja wirklich den Bußgeldbescheid vor Gericht verhandeln lassen.
Gruß
HaWeThie
braucht es nicht,. da der Einspruch ja schon vorliegt
Mit Verlaub: das ist Unsinn und gilt nur für längere Abwesenheiten, die über die normale urlaubsabwesenheit hinaus dauern
meimeimei - hier ist was los…
also erst mal:
Hier sieht es so aus, als hätte Sohnemann gegen einen Bußgeldbescheid (BG) Einspruch eingelegt und ist nun im Urlaub. Genau in der Zeit kam ein Schreiben der Polizei, dass der Sohn in die Akte (geht wahrscheinlich um ein Blitzfoto ) schauen kann. Vater ruft bei der Polizei an und der Polizist verlängert die Frist bis zum 31.5.
So weit so gut.
Ob der Polizist höflich war oder nicht, kann ich nicht beurteilen - aber es ist gut möglich (und mir auch schon passiert) dass sich der Tonfall aufschaukelt.
nun zu den Dingen:
Die Frist von 10 Tagen ist durchaus normal - man kann aber um Verlängerung bitten - sooo fest ist diese Frist nicht.
Ein „Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“, wie hier vorgeschlagen wurde, braucht es nicht - der Einspruch liegt ja schon bei der Behörde und war rechtzeitig. Es geht nun nur um die weitere Bearbeitung bis zur Abgabe des Vorganges über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Gericht.
Das einzige, was hätte passieren können, wäre, dass der Sohn aus dem Urlaub kommt, sofort bei der Polizei anruft und die mitteilt, dass der Vorgang weitergegeben wurde. Unangenehm, aber immer noch kein Problem.
Notfalls hätte der Sohn sich das Foto halt in der Gerichtsverhandlung angeschaut. Das Prozesskostenrisiko (nicht besonders hoch) hätte es ihm wert sein können, wenn er meint, die OWi nicht begangen zu haben.
zum Thema Postreinschauen: Wenn jemand „normale“ Zeiten in den Urlaub fährt, also 1-4 Wochen, ist es nicht nötig, jemanden nach der Post schauen zu lassen. Falls man eine gesetzliche Frist versäumt hätte, hätte man den oben genannten „Antrag auf Wiedereinsetzung“ stellen können - und zwar unmittelbar nach Rückkehr aus dem Urlaub.
Lediglich bei langen Abwesenheiten muss man jemanden beauftragen, nach der Post zu schauen - insbesondere, wenn man durch eine Anhörung weiß, dass da noch was kommen wird. Anderenfalls ist keine Wiedereinsetzung möglich.
Ob es sich bei dem gesetzten Termin um einen Termin oder eine Frist handelt, ist da eher rechtsdogmatisch. Da geht es nach „man weiß, was gemeint ist“.
Schönen Gruß
HaWeThie
Das musst du mit Verlaub schon mir überlassen, welchen Ton ich mir gegenüber als angemessen betrachte. Erstens hat jeder Mensch das Recht auf Urlaub zu fahren wenn es ihm passt. Zweitens war der Beamte unfreundlich und präpotent, hat nicht zugehört und ist mir ins Wort gefallen. DAS steht niemandem zu und hat auch nichts mit meinem Sohn zu tun. So springt ganz sicher niemand mit mir um. Was er jetzt auch weiß und woraufhin er geradezu auffallendst freundlich geworden ist.
Herzlichen Dank!
Herzlichen Dank für diese äußerst hilfreiche Antwort!
Korrektur: ich bin Psychotherapeutin und weiß schon von Berufs wegen wie man mit Amtsmenschen umgeht. Also du kannst sicher sein, ich war ausgesucht höflich bis zu dem Moment wo er mir weiß machen wollte, dass mein Sohn selber anrufen MUSS weil er dazu verpflichtet sei, dass seine Post ihn erreicht…
Das ist sachlich falsch.
Es gibt in unzähligen Rechtsvorschriften die Regelung, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen.
In die richtige Richtung geht aber dies:
So hat zum Beispiel hier
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={7D5AC6F4-EFCC-45F9-A203-D3EF279A25B0}
Wenn ein Bürger vor einer nur vorübergehenden bzw. kurzfristigen Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung eines Bußgeldbescheides getroffen hat, darf ihm dies nicht als ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließender Umstand angerechnet werden. Die Annahme einer nur vorübergehenden und relativ kurzfristigen Abwesenheit kommt jedoch bei einer 7 Wochen und 2 Tagen dauernden Auslandsreise nicht mehr in Betracht.
Du irrst.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, das greift bei Kraknkheit, Verschollensein wegen Flugzeugabsturz, in eng begrenzten Ausnahmefällen auch mal bei längerem Urlaub, aber nicht bei „Ich hab halt mal einfach acht Wochen meine Post nicht angeschaut!“.
Im Ursprungsartikel steht " In diesem 10 Tagen ist mein Sohn auf Urlaub."
Der Artikelbaum ist unübersichtlich. Wo finde ich diese Zusatzinformation, dass es eine achtwöchige Postverweigerung war (und nicht ein Urlaub)?
Danke! Es waren 10 Tage und nicht 7 oder 8 oder 12 Wochen… somit danke für deine Info! Mit der kann ich was anfangen.