mein volljähriger Sohn hat vom Polizeiverwaltungsamt einen Brief bekommen, der zur Beantwortung eine effektive Frist von 10 Tagen beinhaltet. Ausgestellt am 10.05., Poststempel 11.05., kam bei uns am 14.05. an, und die Frist läuft bis 24.05.16. In diesem 10 Tagen ist mein Sohn auf Urlaub.
Ich hab gerade dort angerufen, wurde unfreundlichst behandelt und bin jetzt drauf angewiesen darauf zu vertrauen, dass der unhöfliche Beamte die Frist wie angegeben auf 31.05. verlängert hat.
Meine Frage: ist eine so geartete Frist - also 14 Tage ab Ausstellungsdatum - legal. Wo kann man sich über sowas informieren?
Ich glaube das nicht. Steht da irgendwo das Wort „Frist“? also F r i s t? Gibt es eine Rechtsbehelfsbelehrung?
Einspruch? Gegen welchen Verwaltungsakt? Normalerweise gibt es da wenig, was von der Polizei kommt, meist kommen die Verwaltungsakte aufgrund polizeilichen Tätigwerdens von anderen Behörden, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft… Oder ist es ein Kostenbescheid?
Ok jetzt versteh ich. Sorry, ich hab mit sowas sonst nichts zu tun.
Nein, es wird das Wort „Frist“ nicht verwendet, da hast du Recht.
Es geht um einen Einspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung).
Es steht da es stünde ihm frei, Einsicht in die Akten zu beantragen und wieviel das kosten würde.
Für die weitere Bearbeitung des Einspruchs wird er gebeten bis spätestens 24.05.2016 mitzuteilen ob er den Einspruch aufrechterhalten oder zurücknehmen will.
„Sollten wir bis zu diesem Termin keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Einspruch nicht zurücknehmen und auf die Akteneinsicht verzichten. Der Vorgang wird dann zur weiteren Entscheidung dem zuständigen Amtsgericht vorgelegt“
egal ob es eine echte Rechtsbehelfsfrist ist oder nicht.
Da der Empfänger nicht da ist, kann er UNVERZÜGLICH (!) nachdem er zurückgekommen ist, einen formlosen " Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" stellen, mit der Begründung, man war von - bis in Urlaub.
Inwieweit nämlich ein evtl. unbefugter Dritter (= Elternteil) überhaupt eine Fristverlängerung rechtswirksam erwirken kann, ist hier auch fraglich.
Hallo Siboniwe,
deshalb schrieb ich ja „evtl. unbefugter Dritter“.
Weil ich ja nicht mal weiß ob der Elternteil überhaupt die Erlaubnis des volljährigen Kindes hatte, die Post ohne Rücksprache zu öffnen…
Vielleicht hat die Mama -wie üblich- völlig aufgelöst das Kind auf dem Mobiltelefon angerufen und mitgeteilt, dass da „was vom Amt“ gekommen ist…
Ich frag mich nur, wie das andere volljährige Kinder machen, die 300 km weit weg von Mama wohnen, fährt Mama zum Briefkastenleeren zweimal die Woche vorbei??
Grüße
miamei
Nein die Mama hat weder völlig aufgelöst den volljährigen Sohn angerufen noch ist sie unbefugt an den Brief rangegangen. Ganz im Gegenteil, ich verhalte mich so wie mein Sohn mich darum gebeten und wozu er mich mündlich bevollmächtigt hat.
Der Beamte hat mir erklärt, dass man in Abwesenheit dazu verpflichtet ist, Dritte die Post sichten zu lassen, @anon73739668 spricht nun von unbefugt (und @Miamei unterstellt gleich mal prophylaktisch pathologisches Verhalten) - was davon trifft zu?
Das hat dir niemand vorgeworfen. Es geht darum, dass normalerweise eben niemand das Recht hat, die Post eines dritten zu öffnen. Es ging um das allgemeine Prinzip, das im Grundgesetzt verankert ist (GG §10).
Wo steht denn diese Verpflichtung? (wenn dazu jemand was Genaueres wüsste, dann bitte: ich hätte diese Info gern)
Aber nehmen wir mal an, das würde stimmen:
Das heißt, man geht die Post durch. Man sieht einen Brief vom Amt. Und dann?
Es kann sein, dass man mit der abwesenden Person in Kontakt ist. Kann aber auch sein, dass die irgendwo im Urlaub ist, wo sie abschalten will und eben nicht erreichbar sein will. Was zwar heutzutage fast abwegig scheint, aber vor noch nicht allzulanger Zeit eher die Norm war. Da hat man von der griechischen Urlaubsinsel eine Postkarte geschrieben und ansonsten galt der Satz: „Wenn ihr nichts von mir hört, ist alles in Ordnung.“ Und ganz selten mal, wenn wirklich zuhause was Schlimmes passiert war, wurde man über die Reiseleitung oder einen Reiseruf gesucht. Aber auch das muss oft genug ins Leere gegangen sein.
Also irgendwie bezweifele ich diese Aussage des Polizisten. Wenn überhaupt: wie oft muss denn jemand meine Post sichten?
Ja genau, darum geht es mir!
Wie gesagt der Beamte war sehr unfreundlich. Er fiel mir ständig ins Wort und hat mich angeblufft dass sie eben ihre Fristen haben und man sich halt drum kümmern muss dass man seine Post beantworten kann.
Deshalb auch diese Frage in diesem Forum.
Erstens finde ich so eine „Frist“ von effektiv 10 Tagen äußerst kurz und würde gern wissen, ob es legal ist so kurze Fristen zu setzen. Ich weiß jetzt wenigstens dass das keine echte „Frist“ zu sein scheint.
(Dass es so blöd fällt dass sich das genau mit den 11 Tagen deckt in denen mein Sohn nicht da ist, ist ein dummes Detail am Rande)
Zweitens geht es mir so wie dir - wo bitte steht das? Ich finde das sehr zweifelhaft. Ich war schon mal 3 Wochen im afrikanischen Busch ohne Kontakt zu irgendwem - muss ich da immer jemanden auf meine Post ansetzen?
Wenn du abwesend bist, musst du sicher stellen, dass dich deine Post erreicht. Tust du dies nicht, gehen Fristversäumnisse u.ä. wegen Nichtzurkenntnisnahme der Post zu deinen Lasten. Du kannst nicht einfach sagen: Mir doch schnuppe, was in meinem Briefkasten landet, ich fahre erstmal für 12 Wochen in den Urlaub!".
Verpflichtet bist du nicht, deine Post zur Kenntnis zu nehmen (oder dies von einem Bevollmächtigten tun zu lassen), aber die Nachteile diese Unterlassens fallen auf dich zurück.
Ich versteh die ganze Aufregererei über die Postsichtung nicht und sehe das so, dass der Beamte von Sichtung und nicht von Öffnung sprach!
Sichtung beduetet, sich die Umschläge anschaun und dabei evtl. feststellen wer der Absender ist und das ist nirgendwo, auch im GG nicht, verboten. ramses90
Natürlich soll die keine Frist waren, es geht um die Dikussionen, dass seitens eines Elternteils ein Brief an den Sohn geöffnet wurde und, dass der Beamte keinesfalls eine Öffnung der Briefpost verlangt hat.
Und wegen der Sichtung hat doch rotalge dies:
schon ganz richtig dargestellt.
Wobei Siboniwe bei der Sichtung einfach daneben lag. ramses90
Eben das versuch ich zu durchleuchten:
Zum einen wollte der Beamte nicht mit mir sprechen weil ich nicht mein Sohn bin. Andererseits geht es zu Lasten meines Sohnes wenn ich, als Bevollmächtigte, mich nicht darum kümmere. Um mich zu kümmern muss ich aber die Post öffnen und sie nicht nur in dem Sinne sichten den du beschrieben hast.
Eigentlich geht es in meiner Frage aber um was Anderes: ist es wirklich legal 10 Tage als Zeitraum zu setzen?