Frist von der Rückzahlung einer kaution eines Untermietvertrags

Guten Tag,

ein Untermietvertrag (warm, alle Nebenkosten enthaltet) unterzeichnet wurde, der hat vertraglich 8 Monaten lang gedauert, dazu eine Kaution bezahlt wurde. Am Ende des Vertrags habe ich so ausgezogen, genauer gesagt am 31 Mai, weil das Zimmer am 1 Juni leer sein musste. Alles war perfekt, sauber, punktlich.
Heute, fast 6 Monaten nach dem Auszug, warte ich auf den Rückzahlung der Kaution. Eine Einschreibung mit Rückschein, eine Mahnung, dann ein Mahnbescheid geschickt wurde.

Darf ein (Unter)Vermieter, der den Hauptmierter ist, so lang die Kaution des Untermieters behalten ?

Ist es normal, dass ein Untermieter darauf wartet, dass eine Hausverwaltung die Kaution des Untermieters dem Unter(Vermieter) rückzahlt, damit der Unter(Vermieter) die kaution des Untermieters dem Untermierter rückzahlen kann ?

Gibt es eine Verbindung zwischen den Hauptvermieter (den Besitzer) und den Untermierter ?

Mit freundlichen Grüssen,
Denebe.

Ich bin nicht Deutsch Muttersprache.

Servus

Heute, fast 6 Monaten nach dem Auszug, warte ich auf den
Rückzahlung der Kaution. Eine Einschreibung mit Rückschein,
eine Mahnung, dann ein Mahnbescheid geschickt wurde.

Die Frist zur kautionsauszahlung beträgt 6 Monate, ein Teil für nebenkosten darf bis zuer erstellung der Nebenkostenabrechnung eingehalten werden.

Sicher dass ein gerichtlicher Mahnbescheid versandt wurde?

Ich bin nicht Deutsch Muttersprache.

Merkt man, ist aber nicht schlimm,