Frist Widerspruch

Welche Bearbeitungszeit hat die Berufsgenossenschaft zur Beantwortung eines Widerspruches?

7 Wochen und 3 Tage !

Hoi.

Aber nur in Schaltjahren…

Ciao Garrett

Hoi.

Wie bei allen Behörden: theoretisch unbegrenzt, faktisch drei Monate.

Als Betroffener hat man verschiedene Möglichkeiten. Nach Erinnerung an den Widerspruch kann/sollte man den Abteilungsleiter anschreiben, dann den Behördenleiter und sich dann mittels Dienstaufsichtsbeschwerde an die nächst höhere Behörde(hier das Bundesversicherungsamt in Bonn)wenden.

Nach drei Monanten der Untätigkeit kann man vor dem Sozialgericht ein Untätigskeitsklage erheben.

http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=18475

Ciao Garrett