A ist seit kurzem Mitglied einer privaten Krankenkasse und hat nun folgende Fragen:
Bis wann können Rechnungen eingereicht werden?
Welches Datum zählt: das der Rechnungsstellung oder das der Behandlung?
Danke!
A ist seit kurzem Mitglied einer privaten Krankenkasse und hat nun folgende Fragen:
Bis wann können Rechnungen eingereicht werden?
Welches Datum zählt: das der Rechnungsstellung oder das der Behandlung?
Danke!
Bis wann können Rechnungen eingereicht werden?
Wir nehmen (mindestens) bis zum Ende des nächsten Jahres. Es wurden aber auch schon ältere Rechnungen erstattet
Welches Datum zählt: das der Rechnungsstellung oder das der Behandlung?
Behandlungsdatum.
Hallo,
Bis wann können Rechnungen eingereicht werden?
Welches Datum zählt: das der Rechnungsstellung oder das der
Behandlung?
In der Regel bis ein (Geschäfts-)Jahr danach, ist allerdings je nach Unternehmen unterschiedlich. Im Zweifel die Servicenummer Deiner Versicherung anrufen, die sollten Dir das genau sagen können.
Danke!
Gerne
Viele Grüße
Andreas
Unbefriedigend
Hallo,
die bisherigen Antworten sind für mich bisher unbefriedigend. Eine abschliessende Lösung habe ich auch nicht. Allerdings gibt es folgendes zu bedenken:
Die Versicherung kann sich nicht willkürlich auf eine Verjährung berufen. Da das VVG nichts enthält und nicht vereinbart ist, werden die BGB-Vorschriften zum Zuge kommen. Hier gilt als allgemeine Verjährungsfrist 3 Jahre ( § 195 BGB).
Wird die Rechnung für die Behandlung am 28.12.2009 auch am 28.12.2009 ausgestellt, dann könnte der Anspruch noch bis zum 31.12.2012 geltend gemacht werden. Geht die Behandlungsrechnung vom 28.12.2009 aber erst am 4.1.2010 dem Versicherten zu, dann erfährt der Gläubiger (Versicherter) erst im neuen Jahr von der Höhe seiner Forderung. Dann gilt § 199 BGB, so dass die Verjährung erst am 31.12.2013 eintritt.
Hierzu sollten sich einmal die Spezialisten vom Brett Recht äussern, ob sie dem zustimmen können.
Gruß Woko
die bisherigen Antworten sind für mich bisher unbefriedigend.
Warum nicht ? Warum müssen sich die Versicherer immer an Vorschriften halten, warum sollen sie nicht kulant und großzügig (zeitlich gesehen) Leistungen erbringen dürfen ?
Ich lese daraus, dass ein Anspruch erst nach drei Jahren verjährt?
Konkreter: A reichte Rechnungen nicht ein, da er sich nicht im Klaren war, worauf sich die jährliche Rückerstattung seiner Kasse bezog, auf ein Kalenderjahr oder auf ein Jahr nach Beitritt.
Nun sind Rechnungen aus dem Jahr 2008 nicht eingereicht, in dem A kein volles Kalenderjahr bei der Gesellschaft versichert war, da also keine Erstattung zu erwarten ist, möchte er die Belege einreichen.
Was ist jedoch mit den Belegen, aus denen hervorgeht, dass die Behandlung zwar 2008, aber die Rechnungsstellung erst 2009 war … riskiert A damit seine Beitragsrückerstattung, weil sie für 2009 gerechnet werden?
Hallo Nordlicht,
Warum nicht ? Warum müssen sich die Versicherer immer an
Vorschriften halten, warum sollen sie nicht kulant und
großzügig (zeitlich gesehen) Leistungen erbringen dürfen ?
Da hast du sicher Recht. Eine Versicherung kann auch Ansprüche anerkennen, wenn diese bereits verjährt sind. Wesentlich sind aber die Fälle, in denen der Anspruch abgelehnt wird, weil angeblich die Verjährung eingetreten ist. Da ist es schon wichtig festzustellen, wann der Anspruch verjährt.
Nehmen wir an, Behandlung 2006. Der Arzt versäumt die Rechnungsstellung und rechnet erst 2008 ab. Da sollte der Versicherte auch noch 2010 und 2011 das Recht auf Erstattung bei der Versicherung haben.
Eine für das Jahr der Behandlung erfolgte Beitragsrückerstattung wird dabei natürlich rückwirkend korrigiert bzw. verrechnet.
Gruß Woko
Behandlungsjahr
Hallo,
die Beitragsrückerstattung bezieht sich auf das Behandlungsjahr. Wenn es nicht so wäre, dann könnte man die Rechnungen ins nächste Jahr schieben und ansammeln. Eine nachträgliche Einreichnung von Rechnungen für Jahre für die bereits eine BRE gewährt wurde, werden natürlich korrigiert und die BRE rückgängig gemacht.
Gruß Woko
Das verstehe ich nicht. Wie kann man Rechnungen schieben? Bisher bekam A, der seit Oktober 2008 privat versichert ist, wie man aus dem Text herauslesen hätte können sollen, war scheinbar missverständlich, genau keine Beitragsrückerstattung. A dachte aber, die gäbe es für ein Jahr seit Versicherungsbeginn, scheinbar ist es aber für ein Kalenderjahr.
Also wieder zum Ausgangspunkt zurück: Können die Rechnungen, die im Jahr 2009 (für das A gerne die Rückerstattung haben möchte, die aber erst im Juni 2010 ausgezahlt wird) ausgestellt worden sind, obwohl die Behandlungen in 2008 stattgefunden haben, bei der Krankenversicherung eingereicht werden ohne die Rückerstattung für 2009 zu gefährden?
Hallo,
wenn für die BRE das Behandlungsjahr maßgebend ist, kann man die Rechnung von 2009 (für Behandlungen in 2008) 2010 einreichen, ohne die BRE 2009 zu gefährden.
Gruß Woko
Danke, genau das wollte A ja wissen, ist für die Beitragsrückerstattung das Behandlungsjahr oder die Rechnungsstellung der eingereichten Rechnungen relevant?
A wird jetzt vermutlich einfach einreichen mit dem Vermerk nur zu erstatten, wenn nicht relevant. Versicherung ist die HUK, die ihre Kunden nicht gerade umfangreich informiert.