Liebe/-r Experte/-in,
In dem Mietshaus, in dem ich wohne, wurden für 2010 noch nicht die Heizungen abgelesen. Jetzt haben wir für den 01.04.2011 einen Termin erhalten. Dürfen Heizungen je nach Lust und Laune des Vermieters abgelesen werden, oder gibt es eine Ablesefrist?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Zaubermaus2709
Hallo,
sofern es sich um elektronische Ablesegeräte handelt, ist das nicht schlimm, da die Stichtagswerte in den Geräten 12 Monate gespeichert sind, wenn nicht, muss der Verbrauch nach Gradtagen (das ist eine Einteilung für die Heizungsberechnung) auf das Jahr 2010 runtergerechnet werden, genauso muss auch das Wasser auf den 31.12.2010 zurückgerechnet werden, dies erfolgt über die Tage. Eine genaue Ablesefrist gibt es nach meiner Meinung nicht, es sollte aber normalerweise Zeitnah passieren und alle Wohnungen ziehmlich zeitgleich.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
MfG Michael Schäfer