Hallo allerseits,
hat ein Handwerker eine Frist, für seine Leistung eine Rechnung zu stellen? Ab wann kann der Kunde wegen „Verjährung“ die Rechnung ablehnen?
Als Beispiel sei eine Hausbaufirma genannt, die ein EFH gebaut hat und die letzte Rate seit Monaten nicht durch die vertragsvereinbarte Rechnungsstellung einfordert.
bye
Micha
hallo
Hallo allerseits,
hat ein Handwerker eine Frist, für seine Leistung eine
Rechnung zu stellen? Ab wann kann der Kunde wegen „Verjährung“
die Rechnung ablehnen?
dazu hat die Firma noch 6 Monate und 3 jahre Zeit
Als Beispiel sei eine Hausbaufirma genannt, die ein EFH gebaut
hat und die letzte Rate seit Monaten nicht durch die
vertragsvereinbarte Rechnungsstellung einfordert.
bye
Micha
LG
Mikesch
dazu hat die Firma noch 6 Monate und 3 jahre Zeit
Als Beispiel sei eine Hausbaufirma genannt, die ein EFH gebaut
hat und die letzte Rate seit Monaten nicht durch die
vertragsvereinbarte Rechnungsstellung einfordert.
Hallo Mikesch,
ich hätte Interesse an deiner Glaskugel. Es sollte erheblich sein, was mit „seit Monaten“ gemeint ist. 4, 7, 19 Monate?
Grüße
Ulf
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Hallo Ulf
dazu hat die Firma noch 6 Monate und 3 jahre Zeit
Als Beispiel sei eine Hausbaufirma genannt, die ein EFH gebaut
hat und die letzte Rate seit Monaten nicht durch die
vertragsvereinbarte Rechnungsstellung einfordert.
Hallo Mikesch,
ich hätte Interesse an deiner Glaskugel.
kann ich dir gern mal ausleihen:wink:, wenn nach BGB gebaut wurde hat Glaskugel recht, Unternehmer kann sich bis kurz vor Verjährung Zeit lassen.
Sollte nach VOB gebaut worden sein sieht es etwas anders aus. Vielleicht äussert sich der Urheber noch mal dazu, welches Recht Anwendung findet
:Es sollte erheblich
sein, was mit „seit Monaten“ gemeint ist. 4, 7, 19 Monate?
Grüße
Ulf
LG
Mikesch