Hallo zusammen,
ich muss am Montag meine Bachelorarbeit einreichen
und habe heute gesehen, dass das Prüfungsamt am Montag wohl geschlossen ist bzw. falls offen nur bis 11:00 Uhr morgens.
Das wird mit dem Drucken und binden ganz schön knapp !
In der Prüfungsordnung steht:
„Der Zeitpunkt der Abgabe ist aktenkundig zu machen; bei Zustellung der Arbeit durch die Post ist der Zeitpunkt der Einlieferung bei der Post maßgebend.“
Ich denke das bedeutet, dass ich bis zum Montag Abend zeit habe,
die Arbeit per Post zu versenden oder ? Ich will nur sichergehen, dass ich das nicht falsch verstehe und sie bis Montag von der Post zugestellt sein muss. Das Wort -Einlieferung- irritiert mich etwas.
Stimmt ihr mir zu ? 
Danke !