Frist zur Abrechnung Mietnebenkosten; Erstattung

Ich bitte freundlichst um weiterführende Antworten/Hinweise zu o.g. Thema:
Kurz vor Jahresende 2010 warte ich immer noch auf die Abrechnung meiner Mietnebenkosten durch meinen ehemaligen Vermieter für das Jahr 2009. Mir ist seitens der befassten Hausverwaltung bekannt, daß seit spätestens Mitte des Jahres die Daten der Versorger vorliegen, mithin also eine Abrechnung erfolgen könnte. Da ich wie in den Vorjahren eine partielle Rückerstattung der vorausgezahlten Nebenkostenpauschale erwarte - in den beiden Vorjahren erhielt ich erhebliche Beträte zurück, weshalb zu Beginn ds.Js. auch die Nebenkostenpauschale gesenkt wurde - ärgert mich zunehmend das dauernde Vertrösten auf eine baldige Abrechnung.
Gibt es eine Möglichkeit, die Vorlage der Abrechnung und auch die umgehende Auszahlung der zu erwartenden Rückerstattung einzufordern, und ist man gar etwa berechtigt, nach Ablauf der 12monatigen Abrechnugnsfrist die gesamte Pauschale zurückzufordern?

Freundliche Grüße
levski

Schreiben Sie ihrem Vermieter per Einschreiben, dass Sie ihm eine Frist von 14 Tagen geben, um das Geld zu überweisen. Sollte bis dahin kein Geld geflossen sein, würden Sie Klage wegen unberechtigter Bereicherung erheben. Es ist anzunehmen, dass Sie noch Geld zurückbekommen. Wäre es umgekehrt, hätte der Vermieter ihnen längst die Abrechnung ausgehändigt, damit sie den fälligen Betrag bezahlen!

MfG Schattenfürst

Hallo,
der Vermieter hat lediglich die Frist von 12 Monaten einzuhalten, zu eienr früheren Abrechnung besteht keine Handhabe.
Es besteht lediglich ein rechtsanspruch auf eine Fristgerechte, korrekte Abrechnung.
VG

A. Richter