Ich bitte freundlichst um weiterführende Antworten/Hinweise zu o.g. Thema:
Kurz vor Jahresende 2010 warte ich immer noch auf die Abrechnung meiner Mietnebenkosten durch meinen ehemaligen Vermieter für das Jahr 2009. Mir ist seitens der befassten Hausverwaltung bekannt, daß seit spätestens Mitte des Jahres die Daten der Versorger vorliegen, mithin also eine Abrechnung erfolgen könnte. Da ich wie in den Vorjahren eine partielle Rückerstattung der vorausgezahlten Nebenkostenpauschale erwarte - in den beiden Vorjahren erhielt ich erhebliche Beträte zurück, weshalb zu Beginn ds.Js. auch die Nebenkostenpauschale gesenkt wurde - ärgert mich zunehmend das dauernde Vertrösten auf eine baldige Abrechnung.
Gibt es eine Möglichkeit, die Vorlage der Abrechnung und auch die umgehende Auszahlung der zu erwartenden Rückerstattung einzufordern, und ist man gar etwa berechtigt, nach Ablauf der 12monatigen Abrechnugnsfrist die gesamte Pauschale zurückzufordern?
Freundliche Grüße
levski