Hallo zusammen!
Ich bilde mir ein, mal irgendwo gelesen zu haben, dass ein Aufnahmeantrag für eine private Krankenverischerung als abgelehent gilt, wenn es nicht binnen sechs Wochen nach Antragsstellung zu einer schriftlich erklärten Annahme einschließlich Übermittlung der Versicherungsverträge gekommen ist.
Ist dem so?
Kann ich also davon ausgehen, dass kein Versicherungsverhältnis zu Stande gekommen ist, wenn ich nach sechs Wochen noch nichts von einer Gesellschaft gehört habe?
Vielen Dank!