ab wann ist man als selbtständiger verpflichtet sich arbeitslos zu melden, wenn man geld vom staat haben will, ohne eine sperre zu riskieren ?
Bin ich verpflichtet mich erst bis zu einer gewissen Grenze zu überschulden und wenn ja wie weit, oder reicht eine ausreichend negative Gewinnerwartung/ mäßige Auftragslage für die nächsten Monate ?
ab wann ist man als selbtständiger verpflichtet sich
arbeitslos zu melden, wenn man geld vom staat haben will, ohne
eine sperre zu riskieren ?
Bin ich verpflichtet mich erst bis zu einer gewissen Grenze zu
überschulden und wenn ja wie weit, oder reicht eine
ausreichend negative Gewinnerwartung/ mäßige Auftragslage für
die nächsten Monate ?
Einfach Gewerbe abmelden (hat ein Freiberufler ein Gewerbe?), oder beim Finanzamt abmelden. Und dann sofort zum Arbeitsamt. Wer soll sperren, es gab keine Kündigung vom AG, nach der man sofort zum AA muß. Es wird immer erst ab Arbeitslosmeldung gezahlt.
Besteht auch noch ein Anspruch auf ALG I? Der verfällt irgendwann.
Für ALG II darf man natürlich die Freigrenzen nicht überschreiten.
Gruß
hier der Gesetzestext: SGB III § 119, Abs.
(3) Die Ausübung einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger (Erwerbstätigkeit) schließt die Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit (Arbeitszeit) weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst; gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer bleiben unberücksichtigt. Die Arbeitszeiten mehrerer Erwerbstätigkeiten werden zusammengerechnet.
Gruß
Otto
oder beim Finanzamt abmelden. Und dann sofort zum Arbeitsamt.
Wer soll sperren, es gab keine Kündigung vom AG, nach der man
sofort zum AA muß. Es wird immer erst ab Arbeitslosmeldung
gezahlt.
Besteht auch noch ein Anspruch auf ALG I? Der verfällt
irgendwann.
Für ALG II darf man natürlich die Freigrenzen nicht
überschreiten.
Gruß