Frist zur Auferlegung von Anwaltskosten

Hallo zusammen,

weiss jemand von Euch, ob es eine Frist zur Auferlegung von Anwaltskosten nach einem Urteilsspruch gibt?

Wenn z.B. nach einer Verhandlung das Urteil verkündet wird, daß die Klage abgewiesen wird.
Wie lange hat der ehemals Beklagte dann Zeit seine Anwaltskosten dem Kläger aufzuerlegen?

Danke und Gruß
Nicky

Hallo!

weiss jemand von Euch, ob es eine Frist zur Auferlegung von
Anwaltskosten nach einem Urteilsspruch gibt?

Ja, ich! Antwort: Nein.

Wenn z.B. nach einer Verhandlung das Urteil verkündet wird,
daß die Klage abgewiesen wird.
Wie lange hat der ehemals Beklagte dann Zeit seine
Anwaltskosten dem Kläger aufzuerlegen?

Die Kosten legt das Gericht dem Kläger ja auf. Gemeint ist wahrscheinlich, wie lange der Beklagte dann Zeit hat, seine Kosten festsetzen zu lassen. Antwort: unbegrenzt, ABER: Der Anspruch auf Kostenerstattung unterliegt wie alle Ansprüche der Verjährung, und die dauert nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB dreißig Jahre.

Meinst Du hier die Kostenfestsetzung bei Gericht?

Danke, die Info war schon hilfreich.