Frist zur Aushändigung eines Vertrages

Hallöchen miteinander:smile:
weiss jemand wie lange mein Kfz vesicherer Zeit hat um mir meinen vertrag zukommen zu lassen oder ob es allgemein eine frist für Ausstellung und Aushändigungen von Verträgen gibt…momentan Gibt es ein Problem mit dem versicherer und ich habe nichts in der Hand obwohl ich annahm 5 Monate bei denen zu bestimmten konditionen versichert gewesen zu sein.jetzt stellt sich raus das die Konditionen nicht anerkannt werden und ich zu den deutlich höheren nun nachzahlen soll…die agb’s der hdi sagen aus das ich nun verspflichtet bin dies zu zahlen aber ich versuche über den Vertrag überhaupt noch ne Möglichkeit für mich rauszuholen…Problem war weiterhin das die agbs sich geändert haben und ich davon nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Sind die wenigstens dafür verpflichtet??

Moin,

meinen vertrag zukommen zu lassen oder ob es allgemein eine frist für Ausstellung und Aushändigungen von Verträgen gibt

das kann man nicht allgemein beantworten. Das hängt advon ab, wielange die bearbeitung dauert. Rückfragen der Versicherung führen i.d.R. zu deutlichen Verzögerungen.

…momentan Gibt es ein Problem mit dem versicherer und ich habe nichts in der Hand obwohl ich annahm 5 Monate bei denen zu bestimmten konditionen versichert gewesen zu sein.jetzt stellt sich raus das die Konditionen nicht anerkannt werden

Warum nicht ? Falsche Angaben im Antrag ?

verspflichtet bin dies zu zahlen aber ich versuche über den Vertrag überhaupt noch ne Möglichkeit für mich rauszuholen…

Vermutlich nicht. Einzihe Möglichkeit, die ich sehe: Zum Jahreswechsel Versicherung wechseln.

Gruß

Nordlicht

Es gab dort jemanden der anscheinend nach alten agbs arbeitete und die schadensfreiheitsklasse anerkannt hatte und das ganze zumindest mündlich am Telefon bestätigt hat. Leider wurden bezüglich der schadensübertragung zum 01.09.2013 die agbs geändert und der Kollege schien wahrscheinlich mit diesen ebenfalls nicht vertraut gewesen zu sein, da ich den Antrag im November machte. Fakt ist altes Auto im November abgemeldet, neues gleich an. Dann begannen Abbuchungen. 3 Monate, bis ich das wieder zurück überwiesen bekam, ich dort anrief und dir mir sagten das wäre nicht auf das neue Auto umgeschrieben wurden sondern läuft noch auf das alte Fahrzeug, das muss bloß intern umgeschrieben werden, da hat mir immer noch niemand was von den schadensfreiheitsklassen. Erzählt, ich also immer noch der Meinung das alles gut ist…gestern haben wir einen anruf bekommen, wo uns nun die Illusion genommen wurde und wir die genannte Rabattierung nicht bekommen sondern nun verpflichtet sind zu höheren konditionen die Rechnungen vom November an nachzuzahlen. Ich kann mir nicht vorstellen das das rechtens ist oder? Leider haben wir keinen Namen von den Mitarbeitern, weil wir immer alles per Telefon geregelt haben und es nie Probleme gab…das war ein,Fehler. Aber nichts desto trotz, kann es doch nicht sein das es 5 Monate dauert bis ein Vertrag ausgestellt wird und der Kunde somit die ganze Zeit ohne was in der Hand da sitzt?? Oder

Wer soll deinen Text verstehen ?

Eine Kfz-Versicherung schließt man vor Ort bei einem Versicherungsvermittler ab,
der dem Kunden auch bei Problemen behilflich ist.

Suche in deiner Nähe, eine Agentur deines Versicherers auf und kläre die Angelegenheit dort.

Gruß Merger

Eine Kfz-Versicherung schließt man vor Ort bei einem
Versicherungsvermittler ab,
der dem Kunden auch bei Problemen behilflich ist.

du weißt aber schon, dass es selbstverständlich auch versicherungen ohne vertreter vor ort gibt? und du weißt auch, dass das callcenter eigentlich die gleiche aufgabe hat wie der vertreter? und du weißt sicher auch, dass es auch bei den vertretern vor ort schwarze schafe gibt? je nach größe des ortes auch nicht zu knapp?

Das kann kein Mensch lesen !!!

Nur so viel dazu. Bei der KFZ-Versicherung wird oft „vorläufig“ policiert. Wenn sich hinterher herausstellt, dass die Umstände anders sind, wird korrigiert. Die SF-Klasse z.B. wird häufig vom Vorversicherer erst nach Monaten gemeldet. Wolltest Du solange auf das Auto verzichten ?

Wenn man das nicht will, muß man sich vor der Zulassung um die Versicherung kümmern. Die Erfahrung zeigt, dass das nicht passiert.

Eine Kfz-Versicherung schließt man vor Ort bei einem
Versicherungsvermittler ab,
der dem Kunden auch bei Problemen behilflich ist.

du weißt aber schon, dass es selbstverständlich auch
versicherungen ohne vertreter vor ort gibt?

Du meinst jetzt einen Direktversicherer - um den es sich hier allerdings nicht handelt.

und du weißt auch, dass das callcenter eigentlich die gleiche aufgabe hat wie der
vertreter?

Das meinen viele Kunden, nur trifft dies bei den meisten Versicherer so nicht zu.
Oft findet auch eine Vertragsübertragung auf eine Agentur vor Ort statt.
Der Vorteil für den Versicherer - er spart die Provision.

und du weißt sicher auch, dass es auch bei den vertretern vor ort schwarze schafe gibt?

Und was willst Du damit sagen, dass der Fragende weiterhin telefonisch mit seinem Versicherer diskutieren soll und vermutlich auf diesem Wege nicht weiterkommt.

Sicher findet man überall schwarze Schafe, auch in einem Versicherungs-Callcenter.
Denn dort ist der Kunde oft nur eine Nummer um die man sich nicht besonders kümmern muss.

Gruß Merger

mir ging es nur um die absolutheit deiner aussage, die ich so nicht akzeptieren möchte.

was nicht heißen soll, dass ich einen direktversicherer vorziehen würde, ganz im gegenteil. ist imho wie beim versandhändler in konkurrenz zum händler mit beratung vor ort. ich zahle lieber etwas mehr, damit ich auch morgen noch eine beratung bekomme. aber wenn der händler vor ort eben keine gute beratung bietet, fehlt dieser grund…

anyway: mit einem vertreter vor ort wäre der fall hier sicher auch ganz anders gelaufen.

aber wenn der händler vor ort eben keine
gute beratung bietet, fehlt dieser grund…

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die HDI nur eine Agentur im Umfeld des Fragenden hat.
Dann geht man eben zur nächsten.
Es sind sicherlich nicht alles schwarze Schafe.

Alternativ kann man natürlich auch einen Versicherungsmakler um Hilfe bitten,
der dann die Verträge beim Versicherer anfordert.

Ja sorry das musste ich schnell schreiben also schrieb drauf zu!

um das mal zu erklären: vor dem September 2013, war es immer so das man die schadenfreiheitsklasse 1sten grades ohne auflagen oder sonstigen Bedingungen übernehemen konnte, dieser Meinung war der Angestellte anscheinend ebenfalls, wir jedenfalls haben das immer so gehandhabt mit der Hdi. Die AGB’s wurden aber so geändert das folgende Bedingung dazu kam: wer einen schadensfreiheitsrabatt übernehmen möchte, muss das Fahrzeug auch gefahren haben zu der dieser schadensrabatt auch gehörte…das ist definitiv neu bei der hdi, bei anderen Versicherungen ist das Standard, hier allerdings war das lange ein alleinstellungsmerkmal.

natürlich wollte ich darauf nicht verzichten, aber wir haben uns ja vorher gekümmert und es wurde uns bestätigt das das auch seinen Gang geht, mit dem neuen rabatt.

Aber wir wurden weder telefonisch noch schriftlich auf die änderung der AGB’s hingewiesen. Und wie kann man 5 Monate für nen Vertrag brauchen? Da muss es doch für mich ne Lösung geben…immerhin wurde ich die ganze Zeit in der Meinung gelassen das es nur noch an der Ausstellung des Vertrages hängt die Konditionen jedoch schienen klar zu sein…

ich hoffe ihr kommt damit,jetzt besser zurecht

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die HDI nur eine Agentur
im Umfeld des Fragenden hat.
Dann geht man eben zur nächsten.
Es sind sicherlich nicht alles schwarze Schafe.

ich saß letztens beim vermittler. die jungs, die grad fertig wurden, hatten einige km zu fahren und konnten ihn nur unter mühen besuchen.
das nimmt nicht jeder auf sich.

Alternativ kann man natürlich auch einen Versicherungsmakler
um Hilfe bitten,
der dann die Verträge beim Versicherer anfordert.

klar. gegen geld.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die HDI nur eine Agentur
im Umfeld des Fragenden hat.
Dann geht man eben zur nächsten.
Es sind sicherlich nicht alles schwarze Schafe.

ich saß letztens beim vermittler. die jungs, die grad fertig
wurden, hatten einige km zu fahren und konnten ihn nur unter
mühen besuchen.
das nimmt nicht jeder auf sich.

Da hast Du völlig recht.

Aber es gibt auch noch Agenturinhaber die ihre Kunden zu Hause oder in der Firma aufsuchen.

Und was viele nicht wissen - beim Kunden zu Hause schließt man die meisten Verträge ab - muss aber auch guten Service anbieten.

Alternativ kann man natürlich auch einen Versicherungsmakler
um Hilfe bitten,
der dann die Verträge beim Versicherer anfordert.

klar. gegen geld.

Und - was spricht dagegen ?
Auch viele Agenturinhaber müssen für übertragene Verträge Geld zahlen.
Deshalb wird man sich auch überlegen, ob man einen Kunden überhaupt betreuen will.
Mit Sicherheit trifft dies dann nicht bei Ein-Vertrags-Kunden zu, die überall den niedrigsten Beitrag zahlen möchten und an Weihnachten dann auch noch ein tolles Geschenk erwarten.

Alternativ kann man natürlich auch einen Versicherungsmakler
um Hilfe bitten,
der dann die Verträge beim Versicherer anfordert.

klar. gegen geld.

Und - was spricht dagegen ?

für mich gar nichts.

ich wollte nur aufzeigen, dass das mancher halt anders sehen könnte.

Ja sorry das musste ich schnell schreiben also schrieb drauf zu! um das mal zu erklären:
vor dem September 2013, war es immer so das man die schadenfreiheitsklasse 1sten grades ohne auflagen oder sonstigen Bedingungen übernehemen konnte, dieser Meinung war der Angestellte anscheinend ebenfalls, wir jedenfalls haben das immer so gehandhabt mit der Hdi. Die AGB’s wurden aber so geändert das folgende Bedingung dazu kam: wer einen schadensfreiheitsrabatt übernehmen möchte, muss das Fahrzeug auch gefahren haben zu der dieser schadensrabatt auch gehörte…
das ist definitiv neu bei der hdi, bei anderen Versicherungen ist das Standard, hier allerdings war das lange ein alleinstellungsmerkmal.  
natürlich wollte ich darauf nicht verzichten, aber wir haben uns ja vorher gekümmert und es wurde uns bestätigt das das auch seinen Gang geht, mit dem neuen rabatt. Aber wir wurden weder telefonisch noch schriftlich auf die änderung der AGB’s hingewiesen. Und wie kann man 5 Monate für nen Vertrag brauchen? Da muss es doch für mich ne Lösung geben…
immerhin wurde ich die ganze Zeit in der Meinung gelassen das es nur noch an der Ausstellung des Vertrages hängt die Konditionen jedoch schienen klar zu sein… ich hoffe ihr kommt damit,jetzt besser zurecht

Ja sorry das musste ich schnell schreiben also schrieb drauf
zu! um das mal zu erklären:
vor dem September 2013, war es immer so das man die
schadenfreiheitsklasse 1sten grades ohne auflagen oder
sonstigen Bedingungen übernehemen konnte,

Nein - dies ist leider so falsch.

Jeder Versicherer kann die Einschränkungen zur Rabattübertragung festlegen:

z.B.: könnte in den Übertragungsrichtlinien folgendes stehen:

Versicherungsnehmer und Dritter leben in häuslicher Gemeinschaft;
Versicherungsnehmer und Dritter sind Verwandte ersten Grades;
Dritter ist eine juristische Person. Das Fahrzeug wurde durch den Versicherungsnehmer gefahren.
Versicherungsnehmer und Dritter sind Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner.

u.U. sind bei guten Kunden auch Ausnahmen möglich.

Allerdings wird auch nur der Rabatt übertragen, den man selbst gefahren haben kann.
Also berechnet ab Führerscheindatum bis zum Übertragungszeitpunkt, wobei evt. Schadensfälle mit berücksichtigt werden.
Sondereinstufungen von Vorversichern, bzw. Rabattretter werden nicht berücksichtigt.

dieser Meinung war
der Angestellte anscheinend ebenfalls, wir jedenfalls haben
das immer so gehandhabt mit der Hdi.

Über die Übertragungsrichtlinien entscheidet das Versicherungsunternehmen und nicht ein x-beliebiger Angestellte oder der Kunde

Die AGB’s wurden aber so
geändert das folgende Bedingung dazu kam: wer einen
schadensfreiheitsrabatt übernehmen möchte, muss das Fahrzeug
auch gefahren haben zu der dieser schadensrabatt auch
gehörte…
das ist definitiv neu bei der hdi, bei anderen Versicherungen
ist das Standard, hier allerdings war das lange ein
alleinstellungsmerkmal.  

Auch dies ist so falsch - dies war bzw. ist auch bei anderen Versicherungsunternehmen möglich. Nur erwartet man dafür eine sehr gute Kundenverbindung.

Gruß Merger

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Leider Gottes kann helfen mir deine Kommentare nicht weiter weil

a) rechtfertigst du die angebliche falsche angabe von mir ( 1sten grades) mit der gleichen aussage ( nämlich das der dritte 1sten grades verwandschaft vorweisen muss) und

b) ist für mich ein xbeliebiger angestellter ein Vertreter der Versicherung und sollte von solchen Änderungen ( da ich als Kunde mich ja von ihm beraten lasse) kenntnis haben…denn er handelt in deren Namen.

und selbst erfahren habe ich meine rabatte ebenfalls nie sondern habe sie schon mal ohne Probleme übernommen…

also sorry wenn ich dir da widerspreche… Allerdings sehe ich schon das es hier anscheinend bezüglich der vertragsausstellung keine antworten für mich gibt