Frist zur Beantwortung von Beschwerden

Hallo,
gibt es eine Vorschrift aus der hervorgeht innerhalb welcher Frist Hamburger Behörden auf Beschwerden antworten müßen / sollen?

MfG
papa.54

meines Wissens nach nicht. Es gibt höchstens interne Zielvorgaben.

Außerdem dürfte die Beantwortung davon abhängen, ob die Behörde noch weitere Ermittlungen anstellen muss ( etwa weil die Beschwerde einen Sachverhalt betrifft, der
vor Ort in Augenschein genommen werden muss ) oder der
ggf. umfangreiche Sachverhalt geprüft wird.

Hallo,
gibt es da nicht eine "Untätigkeits"klausel, die auch wohl in ganz D gelten sollte, warum nicht in HH?
Innerhalb -ich meine- 14 Tagen muss eine Behörde etwas tun und sei es den Posteingang bestätigen. Sonst kann man sich wegen Untätigkeit beschweren. Und evtl. dann wieder 14 Tage später…?
Aber das beschleunigt nicht das Verfahren!
Und dann ruht m.E. die ganze Sache bis entschieden ist, aber mit „Personalnot“ kann eine Behörde dafür überall im Land recht lange brauchen.
MfG ynot

Du meinst Untätigkeitsklage ?

Die ist im Antragsverfahren nach Ablauf von 6 Monaten ab Antragstellung zulässig. In einem
Widerspruchsverfahren beträgt die Wartezeit 3 Monate…

Aber warum muss man immer mit der großen Keule auf die
Stadtangestellten einprügeln ? Also ersteinmal höflich erinnern, ggf. um eine Bestätigung des Eingangs des
Schreibens bitten. Dann etwas Zeit abwarten, später einmal anrufen um sich um nach den Sachstand zu erkundigen, ggf. nochmals später den Vorgesetzten verlangen… und dann wirklich nach den oben genannten Fristen wenigstens mit Untätigkeitsklage oder einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen … das sollte eigentlich überall reichen.

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Vielen Dank für die netten Informationen.

Papa.54