Frist zur Erstellung des Steuerbescheids

Hallo liebe Experten,

ich hätte mal eine Frage:

Kürzlich habe ich meine Erklärung zum Lohnsteuerjahresausgleich abgegeben (selbst in den Briefkasten des FA eingeworfen).
Der interne Postweg dauerte angabegemäß schon 6 Tage, d.h. der „Eingangsstempel“ war 6 Arbeitstage (AT) nachdem ich die Erklärung eingeworfen hatte.
Nach nun ca. 1,5 Monaten dachte ich mir: Ich frage mal nach wann ich denn mit der Erstattung rechnen darf.
Nun wurde mir gesagt: „Ihre Erklärung wird voraussichtlich erst in einem Monat angefangen zu bearbeiten. Wir sind hier noch beim Eingangsdatum von vor 2 Monaten.“
Nun meine Fragen:
Gibt es eine gesetzliche Frist bis wann ein Steuerbescheid nach Eingang zugesandt werden muss?
Gibt es Möglichkeiten den Prozess zu beschleunigen?
An wen muss man sich wenden um solche Dinge zu beschleunigen?

Vielen Dank & Viele Grüße

Vippi

hallo,

ich hätte mal eine Frage:

eigentlich ja drei… :wink:

Gibt es eine gesetzliche Frist bis wann ein :Steuerbescheid
nach Eingang zugesandt werden muss?

nein

Gibt es Möglichkeiten den Prozess zu beschleunigen?

ja, ist aber meistens unklug.

An wen muss man sich wenden um solche Dinge zu beschleunigen?

vorgesetzten dienststellenleiter.

eine derartige „beschleunigung“ sollte man aber wirklich nur dann vorantreiben, wenn offensichtliche verzögerung des sachbearbeiters vorliegt oder der bescheid schon seit monaten (!!!) überfällig ist. bearbeitungszeiten von 3-4 monaten sind je nach finanzamtsbezirk und arbeitsanfall absolut normal.

saludos, borito

woher wissen Sie denn, an welchem Tag der Eingangsstempel angebracht wurde? :wink:

die angesprochene gesetzliche Frist gibt es m.W. nicht. das Finanzamt wird aber versuchen, das ganze innerhalb von 15 Monaten nach Ablauf des erklärten Jahres zu erledigen, um keine Zinsen zahlen zu müssen.

eine Beschleunigung wäre möglich durch nettes Nachfragen beim Bearbeiter (Wäre es möglich, meine Erklärung „nach oben“ zu holen?) oder durch eine Beschwerde beim Leiter des örtlichen Finanzamtes.

viel erfolg!

Hallo,

normalerweise sollte der Steuerbescheid nach etwa 6 Wochen da sein, eine gesetzliche Frist gibt es meines Wissens aber nicht.
Allgemein geht es wohl schneller, wenn man die Steuererklärung online abgibt (elster.de), da der Sachbearbeiter die Daten nicht mehr extra eingeben muß.

Viele Grüße

Paola

Für das Finanzamt gibt es keine Frist für die Bearbeitung (bis zum Steuerbescheid) die der normale Steuerpflichtige in der Praxis durchsetzen kann.
Eine Bearbeitungszeit - je nach Auslastung, Personaldecke, Komplexität, usw. - von bis zu 6 Monaten ist normal.

Ich würde „die Dinge“ nicht beschleunigen,
denn man sollte den Finanzbeamten in keinem Fall unterstellen, dass sie die Bearbeitung von Steuererklärungen hinauszögern!

Andererseits gibt es für den Steuerpflichtigen durchaus Möglichkeiten den Prozess zu beschleunigen:

  1. Elektronische Steuererklärung (z.B. über ELSTER oder PC-Steuerprogramme) ersparen dem Finanzamt die Dateneingabe
  2. Alle Belege systematisch sortiert beilegen
  3. Übersichtliche Zusammenstellungen (in Tabellenform) abgeben

Hallo Vippi,
kurze Antwort auf deine Fragen:
Steuererklärung persönlich abgeben, dann können auch evtl. fehlende Unterlagen gleich geklärt werden!
Es gibt keine Frist und offiziell keine möglichkeit den Bearbeitungsvorgang zu beschleunigen.
Tip: steuererklärung in den ersten 4 Monaten eines Jahres abgeben, dann gehts oftmals schneller!
Gruss Hermann

Hallo vipguide,

ich glaube nicht, dass man tatsächlich viel machen kann. Wenn die Erstattung erst im neuen Jahr kommt, muss das FA die Tage im neuen Jahr verzinsen; aber leider nur mit 0,5% pro Monat.
Ansonsten empfehle ich die Erklärung per ELSTER. Die Erklärungen müssen bevorzugt bearbeitet werden.
Viele Grüße Sylke

Hallo,

ja leider ist es so, dass Sie das Finanzamt nicht zwingen können, Ihre Steuererklärung bevorzugt zu bearbeiten. Ihr Vorteil ist: Kommt eine Erstattung raus, dann wird diese (falls für 2009) ab dem 01.04.2011 verzinst mit 0,5% für jeden vollen Monat, der seit dem 01.04.2011 vergeht, bis der Bescheid erlassen wird.
Ich wüsste nix, was man da machen könnte, aber vielleicht kann Ihnen ja ein Steuerberater eine kurze Auskunft hierzu geben.

Viel Glück!