Hallo zusammen!
Gibt es Fristen, die ein Vermieter bezüglich der Jahresabrechnung der Nebenkosten einhalten muß? In diesem Fall ist der Mieter sicher, eine Rückzahlung zu erhalten.
Besten Dank
Mark
Hallo zusammen!
Gibt es Fristen, die ein Vermieter bezüglich der Jahresabrechnung der Nebenkosten einhalten muß? In diesem Fall ist der Mieter sicher, eine Rückzahlung zu erhalten.
Besten Dank
Mark
Ja gibt es 1 Jahr Ausschlussfrist genannt. Beginnend mit dem Rechnungsschluss der Abrechnungsperiode. Danach kann der VM nichts mehr nachfordern, aber der M kann einen e.v. Überschuss zurückverlangen.
Jakob
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