Frist zur korrekten Entschuldigung - Bawü

Hallo,

ich zitiere aus der Schulbesuchsverodnung BaWü:

„Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung (fern-) mündlich oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.“

Angenommen ein Azubi fehlt am Montag im Unterricht. Bis wann hat er bzw. sein Betrieb Zeit, seine schriftliche Entschuldigung einzureichen? Ab wann zählt die 3-Tage-Frist? M. a. W.: Zählt der Montag bereits dazu oder nicht?

Hinweis: Die Sache mit der telefonischen Krankmeldung lassen wir mal weg: Darauf legt unsere Schule keinen Wert - es ist immer die schriftliche Entschuldigung maßgeblich.

Hallo, Michael,
aus meiner Sicht relativ einfach.
Der Schüler fehlt am Mo. Spätestens Di hat eine telefonische Krankmeldung zu erfolgen.
Ist dies nicht geschehen, muss die schriftliche Meldung spätestens Di erfolgen.
Ist die Krankmeldung telefonisch eingegangen, ist die schriftliche Meldung spätestens drei Tage später fällig, also entweder Do (wenn Montag telefoniert wurde) oder Fr (falls Dienstags angerufen wurde)

Gruß
Eckard