Ich habe eine Frage zur Frist zur Löschung von Schufa Einträgen:
Es gibt bei der Schufa ja verschiedene Fristen zur Löschung von verschiedenen Einträgen, bspw. 1 Jahr für Anfragen zur Kontoeröffnung, oder 3 Jahre für Einträge zur nicht Vertragsgemäßen Abwicklung von Geschäften (nach deren Erledigung).
Meine Frage ist nun, ob sich diese Angabe auf Jahre oder Kalenderjahre bezieht.
Bei der Schufa heisst es häufig, Einträge werden zum Ende des (1./3.) Jahres nach Erledigung gelöscht. (https://www.meineschufa.de/index.php?site=15&type=5#35)
Das klingt für mich nach Ende des Kalenderjahres, was ja eine unverhältnismäßige Praxis wäre.
Zu meiner Frage ein Beispiel zum Eintrag eines nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäfts:
Person A bekommt einen Eintrag über die Erledigung am 10.01.2008.
Person B bekommt einen solchen Eintrag am 20.12.2008
Bei drei Kalenderjahren hieße das also, beide Einträge würden zum 31.12.2011 gelöscht, was bei Person A einen Speicherzeitraum von knapp vier Jahren und bei Person B einen Zeitraum von guten drei Jahren ausmacht.
Oder ist es so, das der Einrag von Person A im Januar 2011, und der von Person B im Dezember 2011 gelöscht wird?
Vielleicht kennt sich jemand aus, und kann diese Frage beantworten.