Frist zur Räumung einer (Altenteil)-Wohnung

Hallo zusammen, mich beschäftigt folgende Situation:
Mal angenommen, ein Haus wurde vor Jahren bereits von den Eltern an die Tochter überschrieben - mit einem Wohnsitz für die Eltern auf Lebenszeit. Nun sterben die Eltern beide und der Bruder der Hausbesitzerin (der über eine Generalvollmacht der Eltern verfügt), soll laut Testament der Eltern die Wohnung räumen. Gibt es für die Hausbesitzerin die Möglichkeit, eine Frist zur Wohnungsräumung festzulegen?
Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch damit aus - wäre interessant zu wissen…
Liebe Grüße und Danke

Hallo,

wenn im Testament und anderswo keine Frist bestimmt ist, dann wird man eine angemessene Frist setzen können, und nach Ablauf und Nachfrist ggf. auch selbst die Räumung vornehmen und hierfür sogar Kostenersatz verlangen können. Was angemessen ist, ist natürlich eine schwierige Frage, und könnte im Zweifelsfall zu Streit führen. Gehen wir mal von einer Vermietung aus, dann kann mit dreimonatiger Frist im Todesfall gekündigt werden. So in diese Richtung würde ich sicherheitshalber gehen.

Gruß vom Wiz

M.W. ist eine allgemeine Räumumngsfrist von 2 Jahren doch überall und immer anzuwenden oder rechtlich erlaubt.

M.W. ist eine allgemeine Räumumngsfrist von 2 Jahren doch
überall und immer anzuwenden oder rechtlich erlaubt.

Ich hoffe doch sehr, dass wir Deinen Schwachsinn hier nicht tatsächlich zwei Jahre lang aushalten müssen.

Auweiah!

Ich hoffe doch sehr, dass wir Deinen Schwachsinn hier nicht
tatsächlich zwei Jahre lang aushalten müssen.

Ooooch, ich find den lustig…