Frist zur Rückabwicklung?

Hallo Leute,

ich weiß jetzt nicht ob ich das hier oder im Rechtsforum fragen soll - ich fange mal hier an.

Ein Artikel wird bei Ebay versteigert. Gut 3 Wochen nach Erhalt des Artikels meint der Käufer er müsse jetzt reklamieren weil der Artikel angeblich nicht der Artikelbeschreibung entspricht, nach anfänglicher Streiterei einigt man sich und der Verkäufer erklärt sich bereit die Ware zurück zu nehmen. Es folgt eine weitere Woche Streiterei über die Abwicklung der Rückabwicklung (Portokosten, wird zuerst versendet oder muß die Rückzahlung zuerst erfolgen etc.). Nach nun weiteren 10 Tagen ist der Artikel immer noch nicht beim Verkäufer angekommen.

Der Verkauf war ein Privatverkauf, Rücknahme war im Auktionstext eigentlich ausgeschlossen.

Frage: Kann der Verkäufer eine Frist setzen bzw. nach meinetwegen 2 Wochen vergeblichen Wartens auf die Rücksendung sagen „nö, jetzt hast du den Artikel ganze 1,5 Monate - jetzt nehme ich das nicht mehr zurück“?

Hi Alex,

ich weiß jetzt nicht ob ich das hier oder im Rechtsforum
fragen soll …

ne, sollst Du nicht im Rechtsbrett fragen, Rechtsberatung ist hie nämlich nicht erlaubt. dazu müßtest Du das schon so weit umformulieren, daß nicht auf einen konkreten Fall geschlossen werden kann.
Ich bin kein Experte, aber ich äußere trotzdem mal mein persönliches Rechtsempfinden.

Ein Artikel wird bei Ebay versteigert. Gut 3 Wochen nach
Erhalt des Artikels meint der Käufer er müsse jetzt
reklamieren weil der Artikel angeblich nicht der
Artikelbeschreibung entspricht,

Das wäre der Streit, ich nehme mal an, daß das so ist, das festzustellen kann wohl nur ein Richter.
Ist das so, ist der Kaufvertrag nichtig, es hat nie einen Vertrag gegeben.

nach anfänglicher Streiterei
einigt man sich und der Verkäufer erklärt sich bereit die Ware
zurück zu nehmen. Es folgt eine weitere Woche Streiterei über
die Abwicklung der Rückabwicklung (Portokosten, wird zuerst
versendet oder muß die Rückzahlung zuerst erfolgen etc.). Nach
nun weiteren 10 Tagen ist der Artikel immer noch nicht beim
Verkäufer angekommen.

Der Verkauf war ein Privatverkauf, Rücknahme war im
Auktionstext eigentlich ausgeschlossen.

Das spielt keine Rolle, wenn die Produktbeschreibung fehlerhaft war.

Frage: Kann der Verkäufer eine Frist setzen bzw. nach
meinetwegen 2 Wochen vergeblichen Wartens auf die Rücksendung
sagen „nö, jetzt hast du den Artikel ganze 1,5 Monate - jetzt
nehme ich das nicht mehr zurück“?

Leider nein, der potenzielle Käufer bewahrt nur fremdes Eigentum auf. Er muß es herausgeben, aber nicht kaufen.

Gruß, Rainer

Hallo,
besten Dank schon mal für deine Antwort.

Der Verkauf war ein Privatverkauf, Rücknahme war im
Auktionstext eigentlich ausgeschlossen.

Das spielt keine Rolle, wenn die Produktbeschreibung
fehlerhaft war.

Frage: Kann der Verkäufer eine Frist setzen bzw. nach
meinetwegen 2 Wochen vergeblichen Wartens auf die Rücksendung
sagen „nö, jetzt hast du den Artikel ganze 1,5 Monate - jetzt
nehme ich das nicht mehr zurück“?

Leider nein, der potenzielle Käufer bewahrt nur fremdes
Eigentum auf. Er muß es herausgeben, aber nicht kaufen.

Ok, fahren wir auf dem Gleis weiter. Das würde ja bedeuten das ich heute etwas (Gebrauchtware) bei Ebay ersteigern kann, 3 Wochen nutze und dann reklamiere, man sich auf eine Rückabwicklung einigt, das Gerät nochmals 2 Monate nutze und dann erst zurück schicke. Der Verkäufer könnte mir keine Benutzung nachweisen, ist ja Gebrauchtware, und müßte zurückzahlen. Also eine Art „kostenlose Gerätemiete“. Kann doch auch nicht sein oder?

Hallo Alex,

Ok, fahren wir auf dem Gleis weiter. Das würde ja bedeuten das
ich heute etwas (Gebrauchtware) bei Ebay ersteigern kann, 3
Wochen nutze und dann reklamiere, man sich auf eine
Rückabwicklung einigt, das Gerät nochmals 2 Monate nutze und
dann erst zurück schicke. Der Verkäufer könnte mir keine
Benutzung nachweisen, ist ja Gebrauchtware, und müßte
zurückzahlen. Also eine Art „kostenlose Gerätemiete“. Kann
doch auch nicht sein oder?

die Basis war, daß die Beschreibung falsch ist.
Niemand zwingt den Verkäufer, eine falsche Beschreibung anzugeben. Im Gegenteil, er wird aufgefordert, eine richtige Beschreibung zu liefern.
Wenn man meint, mit einer falschen Beschreibung seine Mitmenschen über den Tisch ziehen zu müssen, lebt man mit diesem Risiko.
Genau das ist der Grund, weshlab das Gesetz da nicht schützt.
Wenn Deine Beschreibung in Ordnung war, sieht es ja ganz anders aus.

Gruß, Rainer

Nein, das ist nicht richtig
Hallo,

Ein Artikel wird bei Ebay versteigert. Gut 3 Wochen nach
Erhalt des Artikels meint der Käufer er müsse jetzt
reklamieren weil der Artikel angeblich nicht der
Artikelbeschreibung entspricht,

Das wäre der Streit, ich nehme mal an, daß das so ist, das
festzustellen kann wohl nur ein Richter.
Ist das so, ist der Kaufvertrag nichtig, es hat nie einen
Vertrag gegeben.

das ist, vorsichtig ausgedrückt, Unsinn. Wenn eine Vertrag geschloseen wurde einen grünen Apfel für 1 Euro zu verkaufen und der Verkäufer liefert statt dessen einen gelben Apfel, so ist er verpflichtet statt dem gelben einen grünen zu liefern (Nachbesserung). Kann er das nicht, muss er den Kaufpreis zurück erstatten (Wandlung) und ggf. Schadenersatz leisten. Der Vertrag bleibt trotzdem gültig. Wo kämen wir denn hin, wenn man Verträge abschließen könnte und bei Unmöglichkeit der Vertrag plötzlich nicht mehr gültig wäre.

Gruß

Matthias

Auch dir eine Dankeschön für deinen Beitrag.
Fahren wir auch auf diesem Gleis weiter - wenn der Käufer den gelben Apfel nun trotz Einigung über die Rückabwicklung über Wochen behält (wird ja schlecht LOL), kann der Verkäufer irgendwann sagen „jetzt nicht mehr“?

Die angesprochene „falsche Artikelbeschreibung“ ist übrigens aus Sicht des Verkäufers korrekt, man muß halt als Käufer das auch lesen…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Leute,

ich beziehe mich jetzt darauf, dass du geschrieben hast deine Artikelbeschreibung sei korrekt gewesen.

Du bist ein Privatverkäufer, hast die Rücknahme wirksam ausgeschlossen und der Artikel entsprach der Beschreibung? Dann setz dem Käufer eine Frist und sag ihm, wenn er den Artikel bis dann und dann nicht zurückgeschickt hat kann er ihn behalten. Sag ihm, dass du zu nichts verpflichtet bist und nur aus Menschenfreundlichkeit eingewilligt hast, den Artikel zurückzunehmen. Sag ihm, dass er den Bogen überspannt und wenn er was will (Artikel zurückgeben) er es dann gefälligst auch tun soll.

Frage: Kann der Verkäufer eine Frist setzen bzw. nach
meinetwegen 2 Wochen vergeblichen Wartens auf die Rücksendung
sagen „nö, jetzt hast du den Artikel ganze 1,5 Monate - jetzt
nehme ich das nicht mehr zurück“?

JA!

Liebe Grüße
Sue
Die sich gerade sehr über solche Menschen ärgert, die scheinbar nicht wissen, was sie wollen. Erst steigern, dann den Artikel doch nicht haben wollen und dann vielleicht doch wieder, weil man sich einfach nicht mehr meldet. Es kann doch nicht wahr sein, dass manche Leute wirklich denken man ist nur auf der Welt um ihnen in den A **** zu kriechen…