Hallo Leute,
ich weiß jetzt nicht ob ich das hier oder im Rechtsforum fragen soll - ich fange mal hier an.
Ein Artikel wird bei Ebay versteigert. Gut 3 Wochen nach Erhalt des Artikels meint der Käufer er müsse jetzt reklamieren weil der Artikel angeblich nicht der Artikelbeschreibung entspricht, nach anfänglicher Streiterei einigt man sich und der Verkäufer erklärt sich bereit die Ware zurück zu nehmen. Es folgt eine weitere Woche Streiterei über die Abwicklung der Rückabwicklung (Portokosten, wird zuerst versendet oder muß die Rückzahlung zuerst erfolgen etc.). Nach nun weiteren 10 Tagen ist der Artikel immer noch nicht beim Verkäufer angekommen.
Der Verkauf war ein Privatverkauf, Rücknahme war im Auktionstext eigentlich ausgeschlossen.
Frage: Kann der Verkäufer eine Frist setzen bzw. nach meinetwegen 2 Wochen vergeblichen Wartens auf die Rücksendung sagen „nö, jetzt hast du den Artikel ganze 1,5 Monate - jetzt nehme ich das nicht mehr zurück“?