Frist zur Rückerstattung Vorauskasse?

ein Käufer bestellt im Onlineshop Ware. Diese kann nicht geliefert werden. Der Käufer tritt vom Vertrag zurück und verlangt Rückerstattung. Nach vier Tagen geht er zum Anwalt und unterschreibt eine Vollmacht. Nach neun Tagen erstattet der Verkäufer den vollen Betrag zurück. Nach exakt vierzehn Tagen meldet sich der RA und teilt dem Verkäufer mit, daß er sich seit dem Rücktritt in Verzug befindet und stellt den vollen Betrag nebst Gebühren und Zinsen in Rechnung. Eine Nachforschung der Bank ergibt, daß der Betrag zu diesem Zeitpunkt bereits dem Konto des Kunden gutgeschrieben war.
Kann der RA jetzt trotzdem die Gebühr + Zinsen einklagen? Da schon Banklaufzeiten von 3 Werktagen + 2 Tage WE etc.anfallen, sollte eine Frist von 14 Tagen doch angemessen sein?
Viele Shops lassen sich noch mehr Zeit und im Internet findet man auf der Seite von RA aufwendige Verfahren samt Mahnbescheid, die sich oft über Monate hinziehen, bis der Kunde sein Geld wiedersieht. Wenn es so einfach wäre, bräuchte doch niemand den Weg gehen und könnte nach wenigen Tagen gleich vor Gericht klagen…mit kosten zu Lasten des Verkäufers? Schwer vorstellbar.

Hallo

sehe das genauso. Auch bei einem Rücktritt sollte man von einer Rückabwicklungsfrist von wenigstens 10 Werktagen ausgehen, weshalb sich der Anwalt wohl auch erst nach 14 Tagen gemeldet hat.

Viele Grüße
Bernhard