Frist zur Vermittlung

Hallo,

wir haben unsere alte Wohnung bereits zum Ende diesen Monats gekündigt und haben in unserer Kündigung bereits angegeben, dass wir vorzeitig ausziehen und die Wohnung gerne bereits vor dem Kündigungsdatum weitervermietet werden kann.

Nun hat sich die Verwaltung bereits seit 2 Monaten nicht gerührt. Erst nach über 2 Monaten kam jetzt die Anfrage nach Bildern für ein Inserat und eventuelle Besichtigungstermine. Dabei haben wir nicht nur in der Kündigung den vorzeitigen Auszug bekannt gegeben, sondern auch mehrmals am Telefon dies mitgeteilt.

Gibt es eine Frist, in der der Vermieter/Verwalter sich um die weitere Vermietung bemühen muss?

lg Erich

Nein.

Der Vermieter kann dem Mieter entgegenkommen um diesen vorfristig aus dem Vertrag zu entlassen, muss dies aber keinesfalls.
Der Vorschlag von Nachmietern ist in dieser Hinsicht auch völlig irrelevant.

Hallo,

Nein. Der Vermieter kann die Wohnung auch gerne 1 oder mehrere Jahre leer stehen lassen, wenn das sein Wille ist. Noch gibt es in Deutschland kein Gesetz, das zur Vermietung einer Wohnung verpflichtet.

Grüße