Wie lange hat man (VN) generell Zeit, einen gemeldeten Kfz Vollkaskoschaden abzuwickeln?
Angenommen im Mai Schaden, danach gemeldet, aber unentschlossen, ob Reparatur oder Abrechnung auf Kostenvoranschlagbasis (KV).
(Nach der Abrechnung soll die VK gekündigt werden).
Bis wann muss der VN ggf. den KV vorlegen?
Wann verjährt die Forderung?
Kann auch noch nach der Kündigung abgerechnet weerden?
Verjährung tritt nach 3 Jahren ein, gerechnet ab dem 21.12., der auf die Schadenmeldung folgt. So lange die Regulierung „läuft“, ist die Verjährung aber gehemmt, kann also nichts passieren.
Ja, Abrechnung ist auch noch nach Kündigung der VK bzw. des Gesamtvertrages möglich.