Hallo Mitleser!
Wie lange hat man (VN) generell Zeit, einen gemeldeten Kfz Vollkaskoschaden abzuwickeln?
Angenommen im Mai Schaden, danach gemeldet, aber unentschlossen, ob Reparatur oder Abrechnung auf Kostenvoranschlagbasis (KV).
(Nach der Abrechnung soll die VK gekündigt werden).
Bis wann muss der VN ggf. den KV vorlegen?
Wann verjährt die Forderung?
Kann auch noch nach der Kündigung abgerechnet weerden?
Danke!
Timsy
