Frist Zustimmungserklärung

Hallo!

Am 2.2.2013 Zugang ein NEUES Mieterhöhungschreiben,weil das 1.unwirksam war(und da auch die Frist falsch angegeben war nicht neue Miete ab dem 1.3.2012,sondern erst ab 1.10.2012,weil keine Modernisierungsankündigung erfolgte)

Geschrieben wurde es vom Anwalt am 28.1.2013.
Anwalt fordert Mieterhöhung ab dem 1.3.2013 sowie die Zustimmungserklärung bis zum 15.1.2013. ( so schreibt der Anwalt :Mandantschaft wäre entgegenkommender Weise bereit,die Erhöhung erst zum 1.3.2013 greifen zu lassen,sofern die entsprechende Zustimmungserklärung bis zum 15.3.2013 erfolgt)
Frage :
Bis 15.1. Zustimmungerklärung ist doch nicht richtig,sowie der 1.3.2013.

Vielen Dank!

Lg.

http://dejure.org/gesetze/BGB/558b.html

G imager761