Fristablauf an Feiertag

Guten Tag zusammen!

Ist eine Fristsetzung wie folgende gültig, wenn der Tag des Fristablaufs ein Sonntag oder Feiertag ist?

„Hiermit fordere ich Sie auf, mir bis zum 15.08.2001 einen Nachweis darüber zu liefern, dass Sie meine Forderung erfüllt haben; sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben“

Danke!
Mona

Ist eine Fristsetzung wie folgende gültig, wenn der Tag des
Fristablaufs ein Sonntag oder Feiertag ist?

Ja. Ob der letzte Tag der Frist ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist, spielt für die Wirksamkeit der Fristsetzung keine Rolle. Die Tatsache kann aber Folgen für die Fristberechnung haben, indem sie den Ablauf der Frist entsprechend hinausschiebt.

Hallo Mona,

falls Du es ganz genau wissen möchtest, so findest Du die Antwort in § 193 BGB:

„Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.“

Gruß

IWC

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