Eine Fa. X macht beim Einbau von Fenstern einen Fehler, der zu einem schleichenden Wassereintritt führt. Dieser würde im Sommer bemerkt und bemängelt und behoben.
Dabei wird auch vom Eigentümer festgestellt, dass das davor befindliche Parkett in Mitleidenschaft gezogen wurde. Dies wird dem Bauleiter und dem Angestellten der Fensterfirma auch mitgeteilt (mündlich beim Vor Ort Termin). Der Mitarbeiter sagt, dass er es an seinen Chef weitergibt und der sich melden würde.
Die Monate ziehen ins Land und nichts passiert. Auch der Eigentümer kümmert sich nicht drum. Zum Jahresende käme er drauf und schreibt die Fa. X wieder an, wie es denn nun mit der Schadensregulierung stünde.
Fa. X weist nun alles von sich, weil zwar der Schaden am Fenster anerkannt und behoben worden sei, aber von Folgeschäden nichts bekannt sei. Im übrigen sei nach 6 Monaten eine Meldung bei der Versicherung nicht möglich und deshalb sähe man sich außerstande, den Schaden zu regulieren.
Frage: Kann der Eigentümer nicht trotzdem auf Behebung des Schadens bestehen? Schließlich gehen ihn die Fristen nichts an und er hatte ja damals so zeitnah wie möglich auch gemeldet. Dass er dann nicht weiter gedrängelt hat, darf ihm doch nicht zum Nachteil gereichen, oder?
Frage: Kann der Eigentümer nicht trotzdem auf Behebung des
Schadens bestehen? Schließlich gehen ihn die Fristen nichts an
die sollten ihn aber was angehen wenn er den Schaden behoben und bezahlt haben möchte
und er hatte ja damals so zeitnah wie möglich auch gemeldet.
Kann er das beweisen??
Dass er dann nicht weiter gedrängelt hat, darf ihm doch nicht
zum Nachteil gereichen, oder?
Doch denn wenn seitens des Unternehmens nichts passiert dann ist man doch selber in der Pflicht dafür Sorge zu tragen das sein Eigentum wieder in Ordnung gebracht wird. Ich kann doch nicht erwarten das sich andere freuen meinen Schaden zu begleichen und darauf brennen mir das Geld hinterher zu tragen
Gruß SUnny
Man stelle sich vor, man soll eine Frage beantworten, wird aber weder gegrüßt, noch erfährt man welche Gewärhleistungsgrundlage gelten soll.
Es macht nämlich einen entscheidenden Unterschied, ob nach VOB gebaut wurde, oder ein Vertrag nach BGB besteht.
Insofern wäre manchmal ein wenig Entgegenkommen des Fragestellers schon hilfreich- auch für ihn.
Es macht nämlich einen entscheidenden Unterschied, ob nach VOB
gebaut wurde, oder ein Vertrag nach BGB besteht.
Ich denke, es wäre ein Vertrag nach BGB, also normale, private Beauftragung auf ein Angebot der Firma hin.
Die Baufirma hat inzwischen geantwortet, dass sie zwar den primären Schaden anerkannt und behoben hat, aber vom dadurch erzeugten Wasserschaden damals nicht gehört hätte (gelogen, denn sowohl der betreuende Architekt als auch der Monteur vor Ort haben sich den Schaden angesehen) und jetzt nach 6 Monaten leider ihre Versicherung nicht mehr zahlen würde.
Deshalb ja die Frage: Gibt es tatsächlich rechtliche Fristen, die vom Eigentümer verletzt wurden, oder ist es nicht erst einmal egal, wie schnell er drängelt? Schließlich hatte der Monteur damals zugesagt, dass der Geschäftsführer sich melden würde.
Klar kann es sein, dass der Monteur es tatsächlich vergessen hatte und klar wäre es schlauer gewesen, wenn man sich bereits 2 Wochen danach wieder gemeldet hätte. Völlig klar. Jetzt geht es aber darum, ob noch ein Anspruch gegen die Firma besteht oder nicht.
Frage: Kann der Eigentümer nicht trotzdem auf Behebung des
Schadens bestehen? Schließlich gehen ihn die Fristen nichts an
die sollten ihn aber was angehen wenn er den Schaden behoben
und bezahlt haben möchte
Und wie sind die Fristen nun?
und er hatte ja damals so zeitnah wie möglich auch gemeldet.
Kann er das beweisen??
Nur Zeugen (Ehefrau und Eigentümer).
Dass er dann nicht weiter gedrängelt hat, darf ihm doch nicht
zum Nachteil gereichen, oder?
Doch denn wenn seitens des Unternehmens nichts passiert dann
ist man doch selber in der Pflicht dafür Sorge zu tragen das
sein Eigentum wieder in Ordnung gebracht wird. Ich kann doch
nicht erwarten das sich andere freuen meinen Schaden zu
begleichen und darauf brennen mir das Geld hinterher zu tragen
Kann ich nicht erwarten, aber andererseits ist ja die Frage: Gibt es eine gesetzliche Frist, in der man hätte reagieren MÜSSEN?
Die Frage der Beseitigung von Folgeschäden ist kompliziert.
Da sollte man einen Anwalt befragen, am besten einen Baurechtler.
Die Frage, ob die Versicherung der Baufirma nach 6 Monaten noch zahlt, ist vollkommen Banane für den Fall.
Wenn die Firma zur Regulierung des Schadens verpflichtet wäre, muss sie, wenn die Versicherung nicht eintritt, den Schaden aus dem Betriebsergebnis begleichen. Dem Geschädigten hat vollkommen egal zu sein, wer letztendlich für den Schaden löhnt.
Wie gesagt zur Frage des Anspruchs gegen die Firma wegen des Folgeschadens einen Anwalt konsultieren.
Es schadet nichts, der Baufirma eine Frist zur Regulierung oder zur Beseitigung des Schadens zu setzen und im Falle der Nichtleistung gerichtliche Schritte anzudrohen.
Die Frage der Beseitigung von Folgeschäden ist kompliziert.
Da sollte man einen Anwalt befragen, am besten einen
Baurechtler.
Die Frage, ob die Versicherung der Baufirma nach 6 Monaten
noch zahlt, ist vollkommen Banane für den Fall.
Danke, dass sehe ich nämlich auch so.
Wenn die Firma zur Regulierung des Schadens verpflichtet wäre,
muss sie, wenn die Versicherung nicht eintritt, den Schaden
aus dem Betriebsergebnis begleichen. Dem Geschädigten hat
vollkommen egal zu sein, wer letztendlich für den Schaden
löhnt.
Ebend.
Wie gesagt zur Frage des Anspruchs gegen die Firma wegen des
Folgeschadens einen Anwalt konsultieren.
Es schadet nichts, der Baufirma eine Frist zur Regulierung
oder zur Beseitigung des Schadens zu setzen und im Falle der
Nichtleistung gerichtliche Schritte anzudrohen.
Ja, danke. Ich wollte mich nur noch vergewissern. Wir müssen jetzt nur prüfen, ob es ein Bagatellschaden ist, wie der Architekt jetzt meinte oder schlimmer. Dann haben wir ja noch alle Möglichkeiten.