Fristen

Guten Tag zusammen,
mal angenommen, eine Rechtsschutzversicherung leht eine Sache im vorgerichtlichen ab. Sie sagt, erst wenn es vor Gericht geht, deckt sie.
Ohne die Versicherung zieht sich das vorgerichtliche hin, dann ist letztendlich Klage zu erheben.
Zwischenzeitlich ist der Vetrag mit der Rechtsschutz aber gekündigt.
Da die sache bereits vor der erfolgten kündigung der rechtsschutz vorgelegt wurde, muss diese noch decken? Oder beruft sie sich auf die Kündigung.
Danke
M

Hallo,

mal angenommen, eine Rechtsschutzversicherung leht eine Sache
im vorgerichtlichen ab. Sie sagt, erst wenn es vor Gericht
geht, deckt sie.

Steht auch so in den Bdingungen! Meist im Sozial- und Steuerrecht!

Ohne die Versicherung zieht sich das vorgerichtliche hin,

Auch mit, hätte es sich gezogen…

Zwischenzeitlich ist der Vetrag mit der Rechtsschutz aber
gekündigt.

Wohl aus Frust?

Da die sache bereits vor der erfolgten kündigung der
rechtsschutz vorgelegt wurde, muss diese noch decken?

Wen soll sie decken?

Versicherungsschutz besteht aber, da der Rechtschutzfall erstmalig in der Vertragszeit enstanden ist.
Geht sogar bis zu 3 Jahre nach Kündigung!

VG René

Hallo,

„da der Rechtschutzfall erstmalig in der Vertragszeit enstanden ist.
Geht sogar bis zu 3 Jahre nach Kündigung!“

Wo steht das, zum Nachlesen & Rezitieren.

Danke

M

Hallo,

in den AllgemeinenRechtschutzBedingungen, in den zum Zeitpunkt des erstmaligen Auftretens des Schadens gültigen Fassung!
Zu finden unter Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtschutz und Verjährung von Ansprüchen.

VG René