Fristen bei Änderungskündigung

Mein AG hat mir eine Änderungskündigung präsentiert, in der meine AZ von 5 Tage/Woche auf 3 Tage/Woche gekürzt wird. Dieses mit sofortiger Wirkung.
Grund: ich war letztes Jahr häufiger krank und gehöre nicht zu den „fröhlichsten“ Menschen (sind meine Worte). Begründung meines AG: nichtmehr Stressbelastbar, habe wohl auch Fehler produziert, die der Fa. Geld gekostet haben.
Diese Änderungskündigung soll nicht als Bestrafung gesehen werden, sondern als Chance für mich, wieder „richtig fit“ zu werden.

NBun meine Frage: gibt es für sowas Fristen ? Denn gelten soll das ganze ab sofort. Das bedeutet für mich dann aber auch ab sofort 40 % weniger Geld. Ob das ganze befristet sein soll oder gar nur die Vorstufe zu einen Kündigung, weiß ich nicht.

Aber so kann ich mein Haus verkaufen.

sorry waren im Kurzurlaub.
Keine Aussage; RA einschalten ! lg.